Aktuelle Entwicklungen bei ThomasLloyd Kapitalanlagen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Thomas Lloyd Gruppe steht seit einer geraumen Zeit unter Beschuss von Presse und Medien. Es existieren zahlreiche Berichte u.a. vom Handelsblatt in einem Beitrag vom 09.07.2019 über die Thomas Lloyd Gruppe und Anlagen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH und der Thomas Lloyd Investments GmbH (Österreich). 

Zahlreiche Anleger haben sich an Thomas Lloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt.

Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben.

Solche stille Beteiligung mit qualifizierter Rangrücktrittklausel beinhalten die Potenzierung der Risiken für Anleger.

Weiterhin bleiben die Schwierigkeiten der Cleantech-Fonds von ThomasLloyd aktuell fortbestehen. 

Es besteht keine Klarheit wann die seit Herbst 2020 ausstehenden monatlichen Zahlungen ausbezahlt werden. Die Anleger der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D) wurden Mitte Dezember 2022 darüber informiert, dass regelmäßige Ausschüttungen ab April ausgezahlt werden sollen. 

Allerdings werden Betroffene demnach ebenfalls immer wieder vertröstet. 

Dann Ende April 2023 wurden Anleger von der Cleantech Management GmbH wiederum darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Der dann für Juni 2023 geplante Termin wurde erneut nicht eingehalten und ein neuer Termin für Oktober 2023 angekündigt –  auch dieser Termin zur Auszahlung wurde im Endergebnis verstrichen. 

Aktuell und anschließend werden in einer Anlegerinformation von Dezember 2023 überhaupt keine konkreten Termine für Ausschüttungen mehr genannt.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Es existieren zahlreiche positive Entscheidungen von Berufungsgerichten , die die Auszahlungsansprüche den von unserer Kanzlei vertretenen Anlegern zugesprochen haben.

Anlegern, die ihr Geld in eine Nachrangige Namens-Teilschuldverschreibung mit fester Verzinsung bei der Cleantech Infrastruktur GmbH investiert haben, ist anzuraten, sich anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankrecht | Kapitalanlagerecht | Bau- und Architektenrecht | Immobilienrecht | Anwaltshaftung | Erbrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren Thomas Lloyd Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegergemeinschaft!

Foto(s): Siegfried Reulein


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema