Die neuesten Entwicklungen bei ThomasLloyd Kapitalanlagen

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ThomasLloyd Kapitalanlagen 

Die Thomas Lloyd Gruppe steht seit einer geraumen Zeit unter Beschuss von Presse und Medien. 

Die Anleger werden immer wieder vertröstet.

Die Beteiligungen als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten wurden nicht selten als „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben.

Schwierigkeiten der Cleantech-Fonds von ThomasLloyd

Es besteht immer noch keine Klarheit wann die seit Herbst 2020 ausstehenden monatlichen Zahlungen ausbezahlt werden. Die Anleger der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG  wurden Mitte Dezember 2022 darüber informiert, dass regelmäßige Ausschüttungen ab April ausgezahlt werden sollen. 

Allerdings werden Betroffene demnach ebenfalls immer wieder diesbezüglich vertröstet. Abgesehen davon, beinhalten solche stille Beteiligungen mit qualifizierter Rangrücktrittklausel die Potenzierung hoher Risiken für Anleger.

Sodann Ende April 2023 wurden Anleger von der Cleantech Management GmbH wiederum darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Danach wurde ein neuer Termin für Oktober 2023 angekündigt –  auch dieser Termin zur Auszahlung wurde im Endergebnis verstrichen. 

In einer aktuellen Anlegerinformation von Dezember 2023 werden überhaupt keine konkreten Termine für Ausschüttungen mehr angekündigt.

Anleger sollten sich hiervon nicht abhalten lassen ihre Kündigung nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, um ihre Auszahlungsansprüche zu erwirken.
Daneben stehen betroffenen Anlegern auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler dieser Anlageprodukte zu. 

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Anlegern, die ihr Geld in eine Nachrangige Namens-Teilschuldverschreibung mit fester Verzinsung bei der Cleantech Infrastruktur GmbH investiert haben, ist anzuraten, sich anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.

Einzelfallprüfung zur Ermittlung Ihrer Ansprüche

Sie möchten schnell und unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung wissen?  Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.  

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 18 Jahren schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. 

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren Thomas Lloyd Erfahrungen.

Foto(s): Siegfried Reulein


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