Anbau und Konsum von Cannabis in der Wohnung: Gefahr für das Mietverhältnis?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Seit dem 1. April 2024 gilt für den Cannabiskonsum in Deutschland eine Teillegalisierung. Welche Auswirkung hat dies auf das Mietrecht? Dürfen Mieter in ihren Wohnungen Cannabis anbauen und rauchen? Können mietrechtliche Konsequenzen drohen, etwa eine Kündigung? Antworten hat der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Für Mietverhältnisse gilt grundsätzlich: Was legal ist, darf der Vermieter dem Mieter, von Ausnahmen abgesehen, nicht verbieten. Innerhalb der gesetzlich erlaubten Menge darf der Mieter demnach Cannabispflanzen in seiner Mietwohnung kultivieren. Der Vermieter darf dies als zulässigen Mietgebrauch nicht verbieten, und deshalb deswegen auch nicht kündigen. 

Cannabis in der Mietwohnung ist mietrechtlich ähnlich zu beurteilen, wie Alkohol. Da der Alkoholkonsum legal ist, darf der Vermieter seinem Mieter das Trinken in dessen Wohnung genauso wenig verbieten, wie das Sammeln von Alkoholflaschen. Anders als beim Alkohol, muss der Mieter beim Cannabisanbau aber die Grenzen der Teillegalisierung beachten.

Raucht der Mieter hingegen exzessiv Cannabis in seiner Wohnung, handelt es sich unter Umständen nicht mehr um einen zulässigen Mietgebrauch. Wenn der Rauch beispielsweise andauernd in den Hausflur oder auf den Balkon oder in die Wohnung des Nachbarn weht, darf der Vermieter dies wohl untersagen. Dasselbe gilt, wenn der Mieter die Wohnung bis zur Substanzschädigung verraucht, oder falls ein, zulässiges, Rauchverbot für die Wohnung missachtet wurde. Hier gelten für Mieter grundsätzlich dieselben Regeln, wie beim Tabakrauchen.

Falls der Cannabisrauch in angrenzenden Wohnungen aber die Gesundheit von Kindern gefährden könnte, wäre dies mietrechtlich wohl strenger zu werten sein, als wenn nur Erwachsene betroffen sind. Je nach Lage des Einzelfalls könnte hier eine Abmahnung und unter Umständen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses zulässig sein.

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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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