Anhörung wegen Ordnungswidrigkeit vom Umweltbundesamt wegen PV-Speicher, Solarmodulen oder Wechselrichtern

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Solarmodule, Balkonkraftwerke sowie Speicher oder Akkus für Solaranlagen können seit dem 01.01.2023 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei verkauft werden. Näheres regelt § 12 Abs. 3 UStG.

Folge ist, dass es viele neue Anbieter in diesem Bereich gibt, die Balkonkraftwerke, Wechselrichter, Solarmodule oder Heimspeicher verkaufen. Diese Produkte werden häufig aus Asien importiert.

Wenn Elektroprodukte aus dem Ausland importiert und in Deutschland angeboten werden, besteht jedoch die Verpflichtung, dass der Hersteller sich vorher nach Elektrogesetz oder bei Akkus nach Batteriegesetz bei der Stiftung EAR registriert. Hersteller ist derjenige, der erstmalig Elektrogeräte oder Akkus in Deutschland auf dem Markt bereitstellt (z.B. durch einen Import). Hersteller im Rechtssinne ist jedoch auch der Verkäufer, der Elektrogeräte oder Batterien nicht registrierter Hersteller anbietet und verkauft. Wenn eine Registrierung in der Lieferkette vorliegt, sei es für Solarmodule, Wechselrichter, elektrisches Zubehör oder Heimspeicher, ist alles in Ordnung. Die Registrierung lässt sich bei der Stiftung EAR sowohl für Elektrogeräte, wie aber auch für Batterien einfach abfragen. Die Registrierung selber muss auch inhaltlich richtig sein: PV-Module sind in der Regel Elektrogroßgeräte, wenn das Solarmodul an einer Stelle größer ist als 50 cm, was in der Regel der Fall sein wird.


Hohe Bußgelder drohen

Der Vertrieb von Elektrogeräten ohne Herstellerregistrierung bei der Stiftung EAR ist bußgeldbewehrt mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,00 €. Auch wer vorsätzlich oder fahrlässig Batterien und Akkus verändert Nutzer in Deutschland ohne Herstellerregistrierung anbietet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 €.


Anhörung vom Umweltbundesamt

Wenn das Umweltbundesamt ein Bußgeldverfahren einleitet, wird eine Anhörung versandt. Falls es sich um eine natürliche Person handelt es ist die Anhörung eines Betroffenen, wenn eine juristische Person Gegenstand des Bußgeldverfahrens ist, ist es die Anhörung dieses Unternehmens als sogenannte Nebenbeteiligte. Darüber hinaus ist es theoretisch auch möglich, dass zusätzlich gegen den Geschäftsführer ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Bei Angeboten im Internet werden in der Anhörung die konkreten Angebote, sei es bei eBay, bei Amazon oder in einem Internetshop konkret aufgeführt. Aus den verletzten Vorschriften kann der juristische Laie in der Regel nicht erkennen, wie hoch das Bußgeld ausfallen kann.


Wie reagieren?

Der Anhörung ist einen Anhörungsbogen beigefügt. Dort wird unter anderem abgefragt, wie viele Batterien oder Elektrogeräte seit einem bestimmten Datum verkauft wurden. Es wird ferner abgefragt, wo her die Geräte stammen.

Des Weiteren wird abgefragt, welcher Gewinn mit dem Verkauf von Batterien oder Elektrogeräten erwirtschaftet wurden. Die Höhe des Gewinns, der mit Batterien oder Elektrogeräten erwirtschaftet wurden, bei denen keine Herstellerregistrierung vorlag ist von entscheidender Bedeutung für die Höhe des Bußgeldes: Gemäß § 17 OwiG soll das Bußgeld vereinfacht gesagt den erzielten Gewinn überschreiten.

Da ein Bußgeld, dass durch das Umweltbundesamt verhängt werden kann, sehr hoch ausfallen kann, empfehle ich dringend, gegenüber dem Umweltbundesamt ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zu machen.

Vielmehr kann ich im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung beim Umweltbundesamt Akteneinsicht beantragen. Eine Einlassung gegenüber dem Umweltbundesamt kann dann entsprechend abgestimmt werden.

Bei einem Bußgeldverfahren einen Rechtsanwalt einzuschalten ist Ihr gutes Recht und hat nichts mit einem Schuldeingeständnis zu tun.

Wenn Sie eine Anhörung vom Umweltbundesamt erhalten haben, können Sie sich gerne bei mir melden. Ich vertrete seit vielen Jahren gegenüber dem Umweltbundesamt Betroffene in Bußgeldverfahren.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit vielen Jahren ausschließlich Gewerbetreibende, insbesondere Internethändler.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Anhörung vom Umweltbundesamt wegen eines Verstoßes gegen das Batteriegesetz oder Elektrogesetz erhalten?


Wenn Sie auch eine Anhörung vom Umweltbundesamt erhalten haben mit der Information, dass gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, Weise gegen das Elektrogesetz oder Batteriegesetz verstoßen haben sollen, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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