Anlagebetrug bei Online-Trading-Plattformen mit Bitcoin & Co.

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Die Attraktivität vom schnellen Geld und die Popularität von Bitcoin locken viele Verbraucher zum Online-Trading. Dabei entstehen jeden Tag neue Anbieter für Crypto-Trading, die auch unter Umständen betrügerisch handeln.

In den vergangenen Monaten sind daher viele unseriöse Trading-Plattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden und der BaFin geraten.

Alte Masche – illegale Schneeballsysteme

Hinter den dubiosen Unternehmen steckt ein uralter Trick, nämlich verbotene Schneeballsysteme, bei denen man weitere zahlende Teilnehmer benötigt, für deren Erwerb Provisionen versprochen werden, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei. Allerdings muss die Anzahl neuer Teilnehmer wachsen, da die Auszahlungen an die Anleger durch die Einzahlungen der neuen Teilnehmer finanziert werden.

Kriminelle Geschäftspraktiken dubioser Anbieter 

Oft benutzen Anbieter sog. Cold Calls, um mithilfe von wettbewerbswidrigen Werbeanrufen interessierte Verbraucher anzulocken. Insbesondere sind hier unerfahrene Trader betroffen, denen die betreffende Plattform eine einfache und benutzerfreundliche Oberfläche zu bieten schien. Denn sobald sich die Benutzer registriert hatten, wurden sie vom angeblichen Kundenberater bzw. Finanzbroker kontaktiert, der mit seiner langjährigen Erfahrung vorgeben und dem Verbraucher sogar Trade-Vorschläge angeboten haben solle, um seinen ersten Einsatz zu tätigen. Häufig wird den Verbrauchern der Eindruck erweckt, dass nur ein kleiner Teil des Einsatzes zum Trading verwendet wird und der Rest als Sicherheit auf dem Tradingkonto verbleiben soll.

Dabei werden mitunter betrügerische Computersoftware benutzt, um fiktive Gewinne anzuzeigen, die den Kunden dazu motivieren soll, weitere Einsätze zu führen. Dabei ist es nicht unüblich, dass auch der Zugriff auf das Onlinebanking des Opfers durch die Software ermöglicht wird. Die Auszahlung der Gewinne machen die Plattformen dann durch eine „Steuer“ oder Bearbeitungsgebühr abhängig. Anschließend wird entweder das Konto gesperrt oder die Webseite verschwindet vollständig. Auch fehlt oftmals eine digitale Währung bzw. die Blockchaintechnologie.

Kleine Hoffnung für die Anleger

Trotz allem ist der Wunsch zur Rückforderung der Gelder nicht ganz aussichtslos. Da die Transaktionen via Bankkonten liefen, kann das Geld zurückverfolgt werden. Sammeln Anleger auf betrügerischer Art und Weise Geld ein, eröffnet es den Tatbestand der Geldwäsche und verpflichtet die Finanzinstitute dazu, gegen Geldwäsche vorzugehen (§ 2 GwG).

Prävention: Unseriöse Online-Broker erkennen

Es gibt zahlreiche Indizien, mit denen unseriöse Trading-Plattformen identifiziert werden können. Die Kanzlei FÜRSTENOW rät den Anlegern auf folgende Hinweise auf der in Frage kommenden Internetseite zu achten:

  • Impressum

Anleger sollten überprüfen, ob die Webseite des vermeintlichen Unternehmens ein vollständiges Impressum enthält. Die Anleger sollten darauf achten, ob erkennbar ist, wo das Unternehmen herkommt und wer eindeutig als Ansprechpartner verantwortlich ist. Besitzt die Plattform kein Impressum, sollte man dort kein Geld anlegen.

  • EU-Lizenz

Anleger sollten überprüfen, ob der Online-Broker ein von der BaFin oder in einem anderen EU-Land lizensiertes Unternehmen ist. Ob eine Plattform solch eine Zulassung für die EU besitzt, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin erfahren, so RA Fürstenow.

  • Verlockende Versprechen

Von falschen Werbeanzeigen oder Angeboten mit übertriebenen Versprechen von hohen Gewinnen mit wenig Einsatz sollten sich Anleger nicht täuschen lassen. Sollten Sie unaufgefordert kontaktiert werden, sollten Sie misstrauisch sein. Darüber hinaus initiieren Banken und Sparkassen nicht den Kontakt zu Kunden, um für Online-Trading zu werben.

  • Auszahlung nur mit „Steuer“

Unseriöse Broker fordern Anleger auf, eine „Steuer“ zu überweisen und machen die Auszahlung durch die Steuerzahlung. Viele Betroffene betrügerischer Broker mussten hintereinander „Steuern“ zahlen, um die Auszahlung zu erhalten. Statt die Auszahlung zu erhalten, wurde das Konto bei der Plattform gesperrt oder der Kontakt zum Online-Broker abgebrochen.

Sollten Sie bei einer solchen Trading-Platform GEld eingezahlt haben und nicht mehr an Ihr GEld kommen, können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow wenden.

Der Rechtstipp wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.



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