Anlagebetrug – Fremont Capital gibt Geschäftsverbindung zu UBS vor

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Die in Irland ansässige Gesellschaft Fremont Capital betrieb trotz Einstellungsverfügung der Bafin vom Februar 2019 ihr Einlagengeschäft weiter. Die Fremont Capital schloss auch noch nach der Einstellungsverfügung der Bafin Verträge über Festgeldkonten ab. Demnach wurden konkret noch im April 2019 weitere Einlagegeschäfte vorgenommen und noch einmal gezielt bestehende Kunden angesprochen, weiteres Geld anzulegen. Diese gezielte Kundenansprache erfolgte dann allerdings aus der Schweiz heraus. Hier gab sich der „Kundenberater“ als Mitarbeiter einer Firma „UBS Finance“ bzw. „UBS Investment AG“ mit „Sitz in Zürich“ aus. Dabei sollte offensichtlich der Eindruck bei den Kunden entstehen, es handele sich um die renommierte Schweizer Bank UBS AG, welche ebenfalls in Zürich ihren Sitz hat. Seit Herbst 2019 ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich in diesem Zusammenhang.

Von Kunden, welche ihre Einlage kündigen wollen, wurde dann eine im Voraus zu zahlende „Transaktionsgebühr“ für die angebliche Auszahlung des Geldes verlangt. Es kann nur dringend davon abgeraten werden, diese „Gebühr“ zu zahlen oder überhaupt noch Zahlungen an die Fremont Capital oder die angeblich für deren Kunden nunmehr zuständigen „Berater“ anderer Firmen vorzunehmen.

Bei dem Fall der Fremont Capital handelt es sich offensichtlich um einen Anlagebetrug. Bei Fällen dieser Art ist es oft schwer, das verlorene Geld zurückzuerlangen, denn das kann meist nur gelingen, wenn die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt hat. Anleger, welche in eine Anlage bei der Fremont Capital investiert haben, berate ich gerne.


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