Anwalt bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – Welche Strafen bei Nutzung E-Scooter?

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Ob man sie nun nutzt oder nicht, E-Scooter sind Bestandteil des Alltags. Sie werden ausgiebig genutzt, um von A nach B zu gelangen und auch diejenigen, die E-Scooter nicht selbst nutzen, sehen Sie auf Gehwegen oder auf Straßen stehen oder in Benutzung.


Praktisch sind E-Scooter. Aber welche Regeln gelten hier genau? Darf man betrunken nach einer Party sich einfach einen E-Scooter schnappen oder drohen hier negative Folgen, möglicherweise sogar eine Strafbarkeit?

Darf man mit E-Scootern auf dem Gehweg fahren?

Gem. § 10 eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) dürfen E-Scooter grundsätzlich nur auf Radwegen gefahren werden. Hierunter fallen aber gem. § 10 Abs.1 eKFV auch solche Radwege, die gegebenenfalls zugleich einen Gehweg darstellen. Unter bestimmten Umständen darf mit einem E-Scooter auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Näheres hierzu regelt § 10 eKFV. Daher darf man mit einem E-Scooter grundsätzlich nicht einen Gehweg befahren.


Zu beachten ist, dass ein Verstoß gegen bestimmte Regelungen des § 10 eKFV durch das Befahren eines Weges, der für E-Scooter nicht „freigegeben“ ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, die dann eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Dies gilt sowohl bei einem vorsätzlichen, also wissentlichen und willentlichen, Verstoß, als auch bei einem Verstoß aus Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit meint das Außerachtlassen derjenigen Sorgfalt, die man in der Situation beachten muss.

Muss man beim E-Scooter Fahren einen Helm tragen?

Nein. Das liegt daran, dass E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen. Gem. § 21a Abs.2 StVO (Straßenverkehrsordnung) entfällt für solche Kraftfahrzeuge die Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen.

Drohen Strafen, wenn man betrunken E-Scooter fährt?

Fahren eines E-Scooters im alkoholbedingten fahruntauglichen Zustand kann strafbar sein. In Betracht kommen hier insbesondere Delikte wie Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder – wenn es zu einem sog. „Beinaheunfall“, einer brenzligen Situation, kommt – gegebenenfalls sogar die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.

Damit stellt sich die Frage, wie betrunken man sein muss, um in die Strafbarkeit zu rutschen.

Ab welcher Promillegrenze darf man nicht mehr E-Scooter fahren?

Wer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, darf dies auch nicht tun. Ansonsten droht schlimmstenfalls eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

In strafrechtlicher Hinsicht wird die Fahruntauglichkeit insbesondere im Rahmen der Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) relevant.

Zur Bestimmung, ob jemand fahruntauglich ist, gibt es bestimmte Grenzwerte, die sich etabliert haben. Zu unterscheiden ist dabei von der relativen Fahruntauglichkeit und der absoluten Fahruntauglichkeit. Bei Autos liegt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration. Ab diesem Wert wird die Fahruntauglichkeit unwiderleglich vermutet.

Die Vermutung der Fahruntauglichkeit bei der relativen Fahruntauglichkeit (ab 0,3 Promille BAK), ist widerleglich. Insbesondere müssen hier nämlich noch typische mit Alkoholkonsum zusammenhängende Ausfallerscheinungen beim Führen des Fahrzeugs hinzukommen, um die tatsächliche Fahruntauglichkeit festzustellen.


Damit stellt sich nun die Frage, ob bei E-Scootern dieselbe Promillegrenze wie bei Autos herangezogen wird oder die – höhere – Grenze, die für Fahrradfahrer gilt (absolute Fahruntauglichkeit ab 1,6 Promille BAK).

Diese Frage löste in der Rechtsprechung Einiges an Diskussion aus. Der BGH hat die Frage auch noch nicht abschließend geklärt. Die Tendenz in der Rechtsprechung geht inzwischen aber doch recht eindeutig zu der Promillegrenze von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Fahrer von E-Scootern und damit derselben Grenze wie für Autofahrer (so z.B. BayObLG, Beschluss v. 24.07.2020 – 205 StRR 216/20 in openJur 2020, 71446).


Dies wird insbesondere damit begründet, dass aufgrund der technischen Ausstattung bei E-Scootern eine vergleichsweise schnelle Beschleunigung ohne großen eigenen Körpereinsatz bzw. Kraftaufwand durch den Fahrer möglich ist. Das Landgericht Stuttgart verwies außerdem in einem Beschluss darauf, dass auch für Segways (jedenfalls durch das Oberlandesgericht Hamburg) eine Promillegrenze von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration bejaht wurde. Vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.03.2021 – 18 Qs 15/21 in openJur 2021, 27219.


Das Landgericht Flensburg führte in einem Beschluss außerdem unter anderem aus, dass das Fahren eines E-Scooters in alkoholisiertem Zustand insofern schon eine erhöhte Gefährlichkeit aufweisen, als dass sie weniger beweglich sind und dadurch im Straßenverkehr teilweise schwieriger zu händeln sind (beispielsweise, wenn man jemandem ausweichen möchte), sodass dem Fahrer ein Mehr an Aufmerksamkeit abverlangt wird (vgl. LG Flensburg, Beschluss v. 23.09.2021 – V Qs 42/21 in openJur 2021, 41808).

Droht beim Nutzen eines E-Scooters ohne Führerschein eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Die Nutzung von E-Scootern richtet sich unter anderem nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV). Hiernach haben Personen mit mindestens 14 Jahren die Berechtigung, ein entsprechendes Fahrzeug zu führen. Den Besitz einer Fahrerlaubnis ist hiernach nicht vorgeschrieben.

Kann ich wegen Fehlverhaltens bei der Nutzung von E-Scootern meinen Führerschein verlieren?

Gerade bei einer Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdelikts, kann der Verlust des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis drohen. Dies liegt daran, dass eine solche Maßnahme regelmäßig der Eliminierung einer Gefahr dient. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist das primär eine etwaige Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, die der Inhaber der Fahrerlaubnis darstellt. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn sich jemand eines Straßenverkehrsdelikts schuldig gemacht hat.

Bei einem Strafverfahren und einer Verurteilung wegen eines Delikts im Zusammenhang mit E-Scootern kann also durchaus der Verlust des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis drohen.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich einen Strafbefehl wegen betrunkenen Fahrens eines E-Scooters erhalten habe?

Wenn Sie einen Strafbefehl wegen beispielsweise Trunkenheit im Verkehr im Rahmen der Benutzung eines E-Scooters (betrunkenes Fahren eines E-Scooters) erhalten haben, so gilt es vor allem schnell zu handeln. Sie sollten sich am Besten möglichst schnell an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Das schnelle Reagieren ist deshalb nötig, weil die Frist, um sich gegen einen solchen Strafbefehl rechtlich zur Wehr zu setzen mit zwei Wochen (§ 410 Abs.1 StPO) sehr kurz bemessen ist. Ein Strafverteidiger wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und nach Analyse der Akten mit Ihnen besprechen, ob und in welchem Umfang es in Ihrem Fall Sinn macht, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Der Einspruch kann nämlich auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs.2 StPO) oder bei einer Geldstrafe beispielsweise auch auf die Höhe der Tagessätze (vgl. Umkehrschluss § 411 Abs.1 StPO).






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