Anwaltliche Hilfe bei der Nachlassabwicklung

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So schmerzhaft ein Trauerfall in der Familie ist: Die Stadt, die Ämter, die Banken und auch manche Angehörige fordern die Erledigung der anstehenden Formalitäten.

Grundsätzlich ist es den Erben möglich, den Nachlass selbst zu sichten und zu ordnen sowie bestehende Verträge zu überprüfen, zu kündigen, den Haushalt aufzulösen und sich um die Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern.

Bei umfangreichen oder komplizierten Nachlassangelegenheiten fühlen sich die Angehörigen mit der Nachlassabwicklung dagegen schlichtweg überfordert. Aufgrund bestehender Konflikte ist es in manchen Familien auch nicht ohne weiteres möglich, den Nachlass gemeinschaftlich und einvernehmlich zu regeln.

In all diesen Fällen bietet es sich für die Erben an, einen zuverlässigen Dritten mit der Regelung und Auseinandersetzung der Nachlassangelegenheiten zu bevollmächtigen. Von Vorteil ist es dabei für die Hinterbliebenen, wenn diese Person sowohl über eine fachlich/rechtliche, als auch über eine soziale Kompetenz verfügt und auf ein Netzwerk zurückgreifen kann, welches sie befähigt, die gesamte Nachlassangelegenheit von A – Z zu bearbeiten.

Vorteile für die Erben

Die Erben müssen sich nicht selbst mit „Papierkram“, Behördengängen, Durchsehen der Unterlagen und des restlichen Nachlasses, Entrümpelung und Verkauf von Antiquitäten sowie Immobilien kümmern – stattdessen engagieren Sie einen Anwalt als Dienstleister zu Erledigung dieser umfangreichen Aufgaben.

Die Erben haben hierbei die Gewissheit, dass keine wichtigen Unterlagen, Dokumente oder Wertgegenstände verlorengehen. Auch um rechtliche oder steuerrechtliche Fragen brauchen sich die Mandanten nicht zu kümmern. Im Idealfall wendet der Anwalt damit finanziellen Schaden von den Erben ab und erledigt die komplette Nachlassabwicklung bis zur Auszahlung der Erlöse an die Erben.

Vorteile für die Erbengemeinschaft

Für den Fall, dass es mehrere Erben gibt, die an einer Nachlassabwicklung durch einen Anwalt interessiert sind, bietet die gemeinschaftliche Beauftragung eines Anwalts die Möglichkeit einer neutralen, zügigen und konfliktfreien Erbauseinandersetzung. Voraussetzung ist hierbei die Beauftragung durch sämtliche Miterben bis zum Abschluss des Mandats.

Die Kosten der Tätigkeit sollten vor der Verteilung aus dem Nachlassvermögen gezahlt werden. Damit wird gewährleistet, dass sich alle Miterben im Verhältnis ihrer Erbquoten an sämtlichen Kosten beteiligen. Außerdem können die Kosten der Nachlassabwicklung dann in voller Höhe bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.

Mögliche Leistungen im Rahmen einer Nachlassabwicklung

  • Rechtliche und finanzielle Bewertung des Erbfalls
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Vorbereitung der Erbschaftssteuererklärung
  • Regelung bestehender Rechtsstreitigkeiten
  • Sicherung werthaltiger Nachlassgegenstände
  • Beauftragung von Sachverständigengutachten zur Bewertung von Immobilien
  • Räumung und Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung
  • Sicherung, Begutachtung und Verkauf werthaltiger Antiquitäten aus dem Nachlass
  • Kündigung bestehender Verträge (Energielieferungsverträge, Telekommunikationsverträge etc.)
  • Sichtung der Unterlagen und Dokumente
  • Erledigung notwendiger Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
  • Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten und Erblasserschulden aus dem Nachlass

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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