Appell an die Arbeitgeber: Gefälschte Impfpässe melden | Strafen und Folgen

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Folgen und Strafen von gefälschten Impfpässen

Im ganzen Bundesgebiet gibt es täglich Meldungen der Presse über gefälschte Impfausweise am Arbeitsplatz. Fristlose Kündigungen und Strafanzeigen durch den Arbeitgeber sind möglich. Auch der Gesetzgeber ist eingeschritten und hat das Strafrecht verschärft. Zweifel bestehen wegen etwaigen Strafbarkeitslücken…


Warum einen gefälschten Impfpass melden?

Damit Sie als Arbeitgeber nicht in das Visier der Behörden kommen, sollten Sie die Test-, Genesenen- und Impfnachweise Ihrer Mitarbeiter überprüfen. Gegen ein Unternehmen im Landkreis Osnabrück wird wegen unzureichender Kontrollen der Impfnachweise ermittelt. Einige Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen wollen oder keine Lust haben, sich zu testen, fälschten ihre Impfpässe. Überall gelten 3G- oder sogar 2G-Regelungen, die es den Arbeitnehmern nicht erlauben, ungeimpft oder ungetestet (oder ohne Genesenennachweis) zur Arbeit zu erscheinen. Fällt Ihnen bei der Kontrolle auf, dass ein gefälschter Impfpass dabei ist, dürfen Sie den Arbeitnehmer abmahnen oder fristlos kündigen gemäß § 626 BGB. 

Seit dem 24.11.2021 gelten die neuen Regelungen der §§ 277 ff. StGB. In § 279 StGB ist das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises zum Zwecke der Täuschung im Rechtsverkehr (also auch gegenüber dem Arbeitgeber) unter Strafe gestellt. Begeht ein Arbeitnehmer diese Tat, so ist dies stets ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, der zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Auf nur eine Abmahnung darf man sich da nicht einstellen, und auch mit einer Strafanzeige muss man rechnen, da der Arbeitgeber das Vertrauen zu seinem Mitarbeiter verliert und darüber hinaus auch andere Beschäftigte oder Kunden gefährdet werden.


Diese Strafen drohen bei gefälschtem Impfausweis

Am 24.11.2021 hat die Ampel-Koalition die Strafen für das Fälschen von Impfpässen verschärft. Die Änderungen sind Teil des Gesetzesentwurfs zum Infektionsschutzgesetz, der bereits zwischen Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde (BT-Drs. 20/15, siehe Quellen). 

Strafbar macht sich, wer:

  • die Eintragung einer unrichtigen Impfung in einen Blanko-Impfpass sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments vornimmt, § 275 Abs. 1a StGB

  • als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson (Apotheker) einen gefälschten Impfausweis ausstellt, § 278 StGB

  • sich als Arzt ausgibt und gefälschte Impfausweise ausstellt, § 277 StGB

  • wer einen gefälschten Impfausweis gegenüber einer Behörde, Versicherung, Restaurant, Hotel, etc. vorlegt, § 279 StGB

Weiterhin steht in der Gesetzesbegründung auf den Seiten 33 und 34 zu Nummer 3, dass Gesundheitszeugnisse (also auch Impfpässe) Urkunden im Sinne der §§ 267 und 269 StGB sind und von daher auch eine Strafbarkeit nach diesen Vorschriften parallel zu den §§ 277 ff. StGB möglich ist. Der Strafrahmen bei den §§ 277 ff. StGB liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. bis zu zwei Jahren, während bei einer Urkundenfälschung nach § 267 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren möglich ist. 

Diese Ausführungen führen zu berechtigten Zweifeln, die die Staatsanwaltschaften und Gerichte beseitigen müssen.


Einzelne Gerichte bestrafen schärfer -  wegen Urkundenfälschung

Seit der Gesetzesänderung sind schon Urteile gefallen. Das strengste Urteil hat bisher das Amtsgericht Landstuhl (Rheinland-Pfalz) gefällt. Es verurteilte einen Mann wegen Urkundenfälschung zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Er wollte sich im Dezember 2021 in einer Apotheke mit seinem gefälschten Impfpass einen QR-Code erschleichen, als den Mitarbeitern auffiel, dass die Chargen-Nummern auf den Aufklebern abgelaufen waren (Urt. v. 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21).


Haben Sie Fragen zu gefälschten Impfpässen Ihrer Arbeitnehmer?

Falls Sie ein solches Problem in Ihrem Unternehmen haben oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, rufen Sie uns gerne in unserer Kanzlei unter der 04202/638370 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!


Quellen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Gefaelschte-Impfpaesse-bei-Meyer-Werft-Kuendigungen-drohen,impfpass184.html

https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20Cs%204106%20Js%2015848/21

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/zivilrecht/arbeitgeber-einen-gefaelschten-impfpass-melden-folgen-und-strafen-fake-impfausweis

Foto(s): Photo von Nataliya Vaitkevich von Pexels


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