Arbeitsrecht in Kolumbien: Ab wie vielen Mitarbeitern benötige ich ein Mitarbeiterhandbuch?

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Das kolumbianische Arbeitsgesetzbuch definiert das „Mitarbeiterhandbuch“ oder die „Interne Arbeitsordnung“ als Regelwerk, das die Bedingungen festlegt, denen der Arbeitgeber und seine Arbeitnehmer, bei der Erbringung der Dienstleistung, unterliegen. Das heißt, es wird darin festgelegt, unter welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich an diese Bestimmungen halten.

Artikel 105 des kolumbianischen Arbeitsgesetzes legt fest, welche Arten von Unternehmen verpflichtet sind, ein Mitarbeiterhandbuch zu erstellen. Artikel 105 lautet wie folgt:

„1. Jeder Arbeitgeber, der einen gewerblichen Betrieb führt und der mehr als fünf (5) dauerhaft Angestellte hat oder mehr als zehn (10) in Industriebetrieben oder mehr als zwanzig (20) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, ist zur Annahme eines Mitarbeiterhandbuches verpflichtet.

2. In gemischten Betrieben besteht die Verpflichtung zur Annahme eines Mitarbeiterhandbuches ab einer Mitarbeiterzahl von zehn (10) dauerhaft Angestellten.“

Das Mitarbeiterhandbuch wird zum Bestandteil der Arbeitsverträge der Mitarbeiter, außer anderslautendes wird explizit mit dem Mitarbeiter vereinbart und die betreffende Bestimmung ist für den Mitarbeiter günstiger als die Bestimmungen im Mitarbeiterhandbuch.

Artikel 108 des kolumbianischen Arbeitsgesetzes legt fest, dass das Mitarbeiterhandbuch zwingend die folgenden Bestimmungen enthalten muss:

  1. Nennung des Arbeitgebers und der Arbeitsstätte(n), die von den Bestimmungen des Mitarbeiterhandbuches umfasst sind
  2. Aufnahmebedingungen, Trainingsphase und Probezeit
  3. Bestimmungen zu temporären oder Zeitarbeitern
  4. Arbeitsbeginn und Arbeitsende; Zeiten, zu denen die jeweilige Schicht beginnt und endet, wenn Schichtarbeit geleistet wird; Mittagspause und Ruhezeiten während des Arbeitstages
  5. Überstunden und Nachtarbeit, Genehmigung derselben, Anerkennung und Vergütung
  6. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhetage; zusätzliche Ruhetage oder Pausen; bezahlter Urlaub; Genehmigungen, insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Gewerkschaftskommissionen, Hilfe/Zuschüsse bei der Beerdigung von Mitarbeitern und bei schwerwiegenden innerstaatliche Katastrophen
  7. Gesetzlicher oder vereinbarter Mindestlohn
  8. Ort, Tag, Uhrzeit der Gehaltszahlungen und Abrechnungsperiode
  9. Zeitraum und Art und Weise, wie die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erbrachten medizinischen Leistungen konsumieren müssen
  10. Sicherheits- und Ordnungsanweisungen
  11. Hinweise zur Vermeidung von berufsspezifischen Risiken und Arbeitsunfällen sowie Hinweise, um im Falle eines Unfalls Erste Hilfe zu leisten zu können
  12. Organigramm mit hierarchischer Ordnung der Vertreter des Arbeitgebers, Angabe von Abteilungsleitern, Vorarbeiter und Wächter
  13. Angabe der Arbeiten, die von Frauen und Minderjährigen unter 18 Jahren nicht verrichtet werden dürfen
  14. Besondere Vorschriften, die je nach Alter und Geschlecht der Arbeitnehmer bei der Verrichtung von verschiedenen Arbeiten zu berücksichtigen sind, um die Einhaltung von Hygiene-, Sicherheits- und sonstige Normen zu gewährleisten
  15. Spezielle Pflichten und Verbote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  16. Festlegung von Verfahren zur Feststellung von dienstlichen Verfehlungen und zu deren Verifizierung, Ausmaß von Disziplinarstrafen und deren Verhängung
  17. Bestimmung der Person oder Personen, denen gegenüber das Personal Beschwerden einreichen kann, Verfahren für Beschwerden, Hinweis, dass die Arbeitnehmer sich an die jeweilige Gewerkschaft richten können
  18. Freiwillige Benefits, die seitens des Arbeitgebers eingeräumt werden, falls anwendbar
  19. Bestimmungen zur Veröffentlichung und Gültigkeit des Mitarbeiterhandbuches

Im Mitarbeiterhandbuch dürfen keine Bestimmungen aufgenommen werden, die die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestnormen, Einzelverträgen, Vereinbarungen, Tarifverträgen oder schiedsgerichtlichen Entscheidungen verschlechtern. Solche Klauseln wären in Bezug auf den betroffenen Mitarbeiter nichtig und die für ihn günstigere Klausel käme zur Anwendung.

Das Handbuch darf auch keine rein technischen oder administrativen Anordnungen enthalten, die sich rein auf die Ausführung der Arbeit eines jeden einzelnen Arbeitnehmers bezieht.

Sollte Ihr Unternehmen über 5 Angestellte haben und somit der Pflicht, ein Mitarbeiterhandbuch anzunehmen unterliegen, helfen wir Ihnen sehr gerne bei der Umsetzung! 



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