Arbeitsverhältnis – Einladung zum Personalgespräch erhalten?

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Was ist jetzt wichtig?

Oft kommt sie plötzlich, die Einladung zu einem Personalgespräch. Dabei werden selten bereits mit der Einladung die Gründe für das Gespräch oder die Themen genannt, die erörtert werden sollen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, einer Einladung zu einem Personalgespräch Folge zu leisten. Der Arbeitgeber hat insoweit ein Weisungsrecht, den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu einem Personalgespräch zu verpflichten. Der Arbeitnehmer ist nur dann nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch verpflichtet, wenn das Gespräch ausschließlich der Änderung von Vertragsbedingungen oder der Beendigung des Vertrags dienen soll. Dieses wird aber nur selten im Vorfeld bekannt sein. Leisten Sie einer Einladung nicht Folge, ist eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Ein Recht auf Teilnahme eines Rechtsanwalts besteht grundsätzlich nicht. Nehmen auf Arbeitgeberseite betriebsfremde Personen (Anwalt oder Vertreter vom Arbeitgeberverband) teil, sehen einzelne Gerichte aufgrund der Begegnung auf Augenhöhe auch auf Arbeitnehmerseite einen Anspruch auf Begleitung.

Anlässe für ein Personalgespräch

Neben erfreulichen Anlässen, wie zum Beispiel Gehaltserhöhungen und Beförderungen, kann auch das bevorstehende Ende einer Probezeit oder eines befristeten Arbeitsvertrags Thema eines Gesprächs sein. In den letzteren Fällen ist neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Fortbestand denkbar. Ohne eine vorherige Andeutung ist daher kaum eine Vorbereitung auf das Gespräch möglich.

Kritischer wird es, wenn tiefergehende Vertragsveränderungen angesprochen werden, wie eine Änderung der Arbeitszeit, der Tätigkeit oder sogar des Arbeitsorts. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Änderungen im Rahmen des Direktionsrechts durchgesetzt werden können, sondern es auch einer Änderung des Arbeitsvertrags bedarf. Letzteres kann ein Arbeitgeber nicht einseitig bestimmen, sondern eine Änderung des Arbeitsvertrags bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.

Am wenigsten erfreulich ist ein Gespräch, das eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung, also eine Vertragsbeendigung, zum Thema hat. In solchen Gesprächen wird immer wieder versucht, den Arbeitnehmer zu überreden, einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen und einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Hier gilt: Grundsätzlich gibt es nur sehr wenige Gründe, sofort an Ort und Stelle eine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu leisten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht komplett nachvollziehen können. Will Sie der Arbeitgeber unter Druck setzen, hat er regelmäßig nur seinen eigenen Vorteil im Sinn. Wird eine Abmahnung oder eine Kündigung ausgehändigt, nehmen Sie diese in jedem Fall mit. Eine Kündigung ist auch dann zugegangen, wenn sie nach der Aushändigung nicht mitgenommen wird.

Tipps für das Personalgespräch

  • Versuchen Sie, im Vorfeld die Gesprächsthemen zu erfragen.
  • Sofern vorhanden, bitten Sie ein Mitglied des Betriebsrats, Sie zu begleiten.
  • Sind Sie allein und der Arbeitgeber ist in Begleitung, bedenken Sie immer, dass Ihre Version des Gesprächs von Personen im Lager des Arbeitgebers in der Regel nicht bestätigt werden.
  • Bleiben Sie ruhig und hören erst einmal zu. Sofern Sie auf Vorhaltungen antworten sollen, bestehen Sie darauf, schriftlich nach Bedenkzeit zu antworten.
  • Führen Sie selbst ein Stichwortprotokoll des Gesprächs.
  • Wird auf Arbeitgeberseite ein Protokoll geführt, bitten Sie um Überlassung einer Kopie.
  • Unterschreiben Sie keine Vertragsänderungen oder Aufhebungsvereinbarungen oder das Protokoll. Ein Arbeitgeber, der Ihnen nichts Böses will, gibt Ihnen immer mindestens einen Tag Bedenkzeit.
  • Kommt es zu einer Drucksituation, bitten Sie darum, das Gespräch zu beenden.
  • Sollten Sie doch etwas unterschrieben haben oder wird eine Unterschrift erwartet, lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten.

Haben Sie eine Einladung zu einem Personalgespräch von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann stehe ich Ihnen gerne als Ihr Anwalt zur Verfügung. Bitte nehmen Sie schnellstmöglich mit meinem Büro Kontakt auf. Meine Mitarbeiterinnen werden erste Daten rund um Ihr Arbeitsverhältnis bei Ihnen erfragen und einen Termin abstimmen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Auch über die Kosten, die meine Tätigkeit verursacht, werden wir im Termin ausführlich sprechen.


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