Die Änderungskündigung. Wie kann ich reagieren?

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Die Änderungskündigung ist immer auch eine Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Mit ihr wird zusätzlich das Angebot unterbreitet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Wann wird eine Änderungskündigung ausgesprochen?

Eine Änderungskündigung wird dann ausgesprochen, wenn eine Änderung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt ist, die nicht im Wege der Weisung oder Versetzung, also im Rahmen des Direktionsrechtes durchgesetzt werden kann. Hierfür braucht der Arbeitgeber keine Zustimmung des Arbeitnehmers. Kann der Arbeitgeber also nicht im Wege des Direktionsrechtes eine Änderung erreichen, bleibt, sofern sich die Parteien nicht auf eine Änderung einigen können, nur die Änderungskündigung.

Die Änderungskündigung soll also dazu dienen, eine bestimmte Änderung der Arbeitsbedingungen durchzusetzen, was sonst im Rahmen des Arbeitsvertrages nicht möglich gewesen wäre.

In jedem Fall läuft auch beim Erhalt einer Änderungskündigung die Frist von drei Wochen, in der eine Klage beim Arbeitsgericht möglich ist. Eine anwaltliche Beratung sollte umgehend in Anspruch genommen werden.

Wie sieht eine Änderungskündigung aus?

Bei der Änderungskündigung wird eine ordentliche Kündigung mit einem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, verknüpft. Damit macht der Arbeitgeber deutlich, dass das Arbeitsverhältnis ohne die Änderung nicht fortgesetzt werden kann.

Die Änderungskündigung besteht daher aus zwei Bestandteilen:

  • Zum einem aus dem Angebot, das die zukünftigen Arbeitsbedingungen zweifelsfrei erkennen lassen muss. Das Angebot kann mit einer Frist, in der es vom Arbeitnehmer angenommen werden kann, verbunden werden.
  • Zum anderen aus der fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die dann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht annimmt.

Wie kann der Arbeitnehmer auf die Änderungskündigung reagieren?

Der Arbeitnehmer hat vier Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren:

  • Er kann der gewünschten Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Geschieht dieses rechtzeitig, besteht das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.
  • Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung unter dem Vorbehalt annehmen. Er muss dann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen gerechtfertigt und die Änderungskündigung wirksam ist. Gewinnt der Arbeitnehmer, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.
  • Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen auch ablehnen. Er kann dann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Sind die vom Arbeitgeber verlangten Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht gerechtfertigt, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsverhältnis besteht dann zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
  • Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen und keine Klage erheben. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Kündigungsfrist.

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