Asset Protection – Ein wichtiges Vorsorgethema

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Unter „Asset Protection” (AP) versteht man den Schutz von Vermögen vor Haftung und einem Zugriff der Gläubiger. Durch AP sollen bestimmte Teile des Vermögens vor einem Verlust geschützt und generationenübergreifend für die Familie und deren Versorgung erhalten werden.

Das Vermögen soll derart abgesichert werden, dass der Unterhalt der Familie im schlimmsten Fall aus dieser Rücklage bestritten werden kann. Haftungsrisiken bestehen insbesondere für Immobilieneigentümer, Unternehmer, aber auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder.

Die Kunst von AP besteht in der rechtlich sicheren Gestaltung!

Es ist wenig gewonnen, wenn eine AP umgesetzt worden ist, diese nach den Vorschriften der Insolvenzordnung oder des Anfechtungsgesetzes unwirksam ist und Gläubiger nach Jahren auf die Vermögenswerte zugreifen können.

Die Gestaltungen der AP sind vielfältig. Das deutsche Recht setzt jedoch enge Grenzen. Werden diese übertreten, wird das Ziel des Vermögensschutzes verfehlt. Gerade Berater außerhalb der juristischen Praxis begehen oft tragische Fehler!

Die Standard AP besteht in der Übertragung von Vermögenswerten auf nicht haftende Dritte. Meist werden leichtfertig Familienmitglieder ohne Haftungsgefahr ausgewählt, ohne zu Bedenken, dass familiäre Nähe gerade einer der häufigsten Anfechtungsansätze ist.

Häufig werden auch untaugliche Übertragungsgründe gewählt. Unentgeltliche Übertragungen, Schenkungen oder Übertragungen ohne reellen Gegenwert führen regelmäßig zu Anfechtungserfolgen bei Insolvenzverwaltern.

Oder die Übertragung wird nicht wirklich vollzogen, um noch Einfluss auf das Vermögen zu behalten. Darin liegt aber auch die größte Gefahr. wenn die Trennung nur zum Schein erfolgt und der Übergeber nicht aus der Hand gibt, bieten sich erhebliche Ansätze für eine spätere Unwirksamkeit der Maßnahme oder einen Durchgriff auf den Übergeber.

Das deutsche Recht stellt mit dem Anfechtungsgesetz und den Vorschriften der Insolvenzordnung Werkzeuge bereit, um Vermögensverschiebungen zur Benachteiligung von Gläubigern nach Jahren rückgängig zu machen.

Nur wirksame AP Maßnahmen bieten Schutz und Sicherheit für das Vermögen. Das klappt jedoch nur, wenn alle Beratungsfacetten kompetent beleuchtet werden.

Eine kompetente Beratung setzt profunde betriebswirtschaftliche, steuer- und insolvenzrechtliche Kenntnisse des Beraters voraus und auch die absolute Transparenz des Übergebers gegenüber dem Berater. Gefährlich ist es, wenn Halbwissen auf Verschleierungstaktik trifft! Eine gute Beratung von AP Maßnahmen muss die steuerrechtlichen Risiken und Folgen abschätzen; sie muss die haftungsrechtlichen und Insolvenz- bzw. Anfechtungsrisiken vorhersehen und sie muss auch mögliche strafrechtliche Folgen im Blick behalten. So kann man auch nach vielen Jahren noch sicher sein, dass die Konstruktion allen Widrigkeiten trotzt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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