Auch eine Abmahnung der Bodum AG über die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Bodum AG über die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zur Tätigkeit der Bodum AG und zum Vorgehen der Bodum AG gegen Rechtsverletzungen: 

Die Bodum AG stellt her und vermarktet Haushaltswaren. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit geht sie auch gegen Rechtsverletzungen vor. Über ein entsprechendes Vorgehen hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-bodum-ag-und-der-pi-design-ag-erhalten_101130.html

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Aktuell wurde mir erneut eine Abmahnung des Unternehmens vorgelegt. In dem Fall geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „Bodum“.

Die Marke „Bodum“ ist zugunsten der Pi-Design AG, Schweiz, einer Schwestergesellschaft der Bodum AG, geschützt, im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft unter anderem für elektrische Küchengeräte (Wortmarke IR 1305704 „Bodum“). Die ausschließlichen Rechte an dieser Marke sind der Bodum AG eingeräumt worden.

In dem mir vorliegenden Fall geht es nun konkret um den Vorwurf, dass das abgemahnte Unternehmen Haushaltsgeräte unter der genannten Marke erworben und anschließend weiterverkauft hat, die nicht mit Zustimmung der Bodum AG in den Verkehr der Europäischen Gemeinschaft gebracht worden sind.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Das abgemahnte Unternehmen wird zunächst aufgefordert, die beanstandeten Angebote unverzüglich einzustellen.

Zur Sicherung eines zukünftig rechtskonformen Verhaltens soll das Unternehmen des Weiteren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Im Übrigen soll das abgemahnte Unternehmen über den bislang erfolgten Vertrieb der Produkte Auskunft erteilen und Rechnung legen sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro erstatten (2.171, 50 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung betrifft den in der Praxis häufiger vorkommenden Fall des Vorwurfs, dass Markenware nicht mit der erforderlichen Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gelangt ist. Wenn dieser Vorwurf erhoben wird, muss so schnell wie möglich überprüft werden, ob nachvollzogen und auch bewiesen werden kann, dass die Markenware ordnungsgemäß in den Verkehr gelangt ist. Die Beweislast hierfür liegt bei dem abgemahnten Unternehmen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes muss unbedingt geklärt werden, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Der Vorwurf der Markenrechtsverletzung betrifft nämlich auch den Lieferanten und die gewerblichen Abnehmer.

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Unabhängig von der Frage nach der Berechtigung der erhobenen Vorwürfe sollten Sie bei dem weiteren Vorgehen unbedingt berücksichtigen, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung weitreichende Folgeansprüche in Betracht kommen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu von mir auch konkrete Empfehlungen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Bodum AG über die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad erhalten haben und wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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