Auch eine Abmahnung von Thomas Babel über Rechtsanwalt Karsten Ludolph erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Thomas Babel über Rechtsanwalt Karsten Ludolph zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Internet auf der Verkaufsplattform ebay in maßgeblichem Umfang und mehr als nur gelegentlich Modelleisenbahnen und -loks sowie Zubehör anbietet.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet wird sodann ausgeführt:

  • dass der Abgemahnte als Online-Händler registrierungspflichtige Versandverpackungen mit Ware befülle und diese an Endverbraucher versende,
  • dass eine durchgeführte Registerabfrage bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ im dort geführten Register „LUCID“ jedoch weder Treffer zu dem Namen des Abgemahnten noch zu seinem Shop-Namen ergeben habe und dass auch eine Zuordnung über die Anschrift keinen Treffer ergeben habe sowie
  • dass der Abgemahnte somit gegen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes verstoße.

Im Weiteren wird der folgende Vorwurf erhoben:

„Als Mitbewerber meines Mandanten sparen Sie somit Kosten und können vergleichbare Waren günstiger anbieten als mein Mandant. Dadurch verschaffen Sie sich in unlauterer Weise einen Wettbewerbsvorteil.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • die dem Schreiben beigefügte oder eine alternative angemessene Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben und  
  • die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme tragen (818,20 Euro).

Dem Schreiben beigefügt ist ein von dem Anwalt des Abmahners erwirkter Beschluss des Landgerichts Göttingen mit dem einem Anbieter von PlayStation-Konsolen, Spielen und weiterem Zubehör untersagt worden ist, systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für den Versand entsprechender Produkte in Verkehr zu bringen, ohne sich zuvor bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister „LUCID“ registriert zu haben

Meine Einschätzung:

Der Vorwurf des Inverkehrbringens von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ohne die hierfür erforderliche Registrierung im Verpackungsregister „LUCID“ ist inzwischen ein häufiges Abmahnthema. Hier in der Kanzlei sind in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt worden, die von verschiedenen Anwaltskanzleien für verschiedene Abmahner ausgesprochen worden sind. Daher sollten Sie die entsprechenden rechtlichen Vorgaben unbedingt einhalten. Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie in dem folgenden Beitrag:

Weiterreichende Verpflichtungen nach Verpackungsgesetz für Internethändler

Wichtige Praxishinweise zu den Änderungen im Verpackungsgesetz, die seit dem 01.07.2022 von Online-Händlern zu beachten sind, finden Sie in dem folgenden Beitrag:

Registrierungspflicht, Lucid-Nummer und Mengenmeldung ab dem 01.07.2022 bei eBay und Amazon

Meine Empfehlungen:

  1. Überprüfen Sie zunächst den Sachverhalt.
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Leisten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung.
  4. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Thomas Babel über Rechtsanwalt Karsten Ludolph erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de



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