Aufhebungsvertrag – Arbeitslosengeld – Niederlassungserlaubnis – Rechtsschutzversicherung

  • 3 Minuten Lesezeit

In diesen Tagen bieten viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag an.

Der Aufhebungsvertrag: Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist ei­ne ver­trag­li­che Einigung zwi­schen Ih­nen und Ih­rem Ar­beit­ge­ber, durch welches das Ar­beits­verhält­nis be­en­det wird. Wichtigste Elemente eines solchen Vertrages sind der Zeitpunkt zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll und mögliche die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.

Der Vorteil: Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er keine Kündigung aussprechen muss, die von einem Arbeitsgericht jedoch geprüft und im Zweifel für ungültig erklärt werden könnte. Denn die Kündigung wäre die Alternative zum Aufhebungsvertrag, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf eine Beendigung einigen. Sollte eine solche Kündigung dann erfolgen, besteht aber für den Arbeitgeber oft das Risiko, dass der Arbeitnehmer diese Kündigung vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift und sich gegen die Kündigung erfolgreich wehrt.Deshalb ist Arbeitgebern sehr daran gelegen, dass Ihre Arbeitnehmer im Zweifel einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

Der Nachteil: Doch ist das immer die beste Variante für den Arbeitnehmer?Im ersten Moment scheint der Arbeitnehmer davon zu profitieren. Denn viele fürchten den – unberechtigten – Makel, dass ihnen gekündigt wurde. Und so wirkt die Taktik aus „Zuckerbrot und Peitsche“ oftmals. Der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an, um dem Arbeitnehmer vermeintlich entgegen zu kommen. Gleichzeitig droht er die Kündigung an. Für den Arbeitnehmer kann der vorschnelle Abschluss eines Aufhebungsvertrag jedoch die schlechtere Variante sein. Oftmals liegen gar keine berechtigten Kündigungsgründe vor, so dass die Kündigung vor Gericht angreifbar wäre. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess könnte so der Arbeitsplatz erhalten werden. Auch liegt die angebotene Abfindungssumme oft unter dem Betrag, der durch geschicktes Verhandeln vor Gericht möglich wäre.

Die Falle: Darüber hinaus sollte auch an das Arbeitslosengeld und die Bundesagentur für Arbeit gedacht werden. Der Arbeitnehmer läuft Gefahr, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gekürzt wird. Finanziell steht der Arbeitnehmer dann schlecht da. Er muss die Abfindung für seinen Lebensunterhalt verwenden, weil die Zahlung von Arbeitslosengeld monatelang fehlt. Der Arbeitgeber klärt hierüber oft nicht auf. Dies kann durch anwaltliche Prüfung und Vertretung vermieden werden.

Das übersehene Problem:  Ausländische Arbeitnehmer bedenken oft nicht die Folgen eines Aufhebungsvertrages. Je nach Aufenthaltserlaubnis kann der gesamte Aufenthaltsstatus in Gefahr sein. Aber auch hochqualifizierte Arbeitnehmer, die eine Blaue Karte haben, können unter Umständen ihren Status verschlechtern. Betroffen sind hiervon oft Fachkräfte aus der IT Branche in Beratungsunternehmen. Viele sind eigentlich in der Position eine Niederlassungserlaubnis beantragen zu können. Das Aufenthaltsgesetz verlangt jedoch einen gesicherten Lebensunterhalt hierfür. Ob dies beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages gewährt ist, muss geprüft werden.

Der Rechtstipp: Unterzeichnen Sie nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und verhandeln Sie nicht alleine. Behalten Sie alle rechtlichen Aspekte im Blick: Arbeitsrecht, Sozialrecht (Arbeitslosengeld) und Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis).

Die Versicherung: Lassen Sie sich nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung abweisen! Versicherungen wollen oft zu Unrecht die Anwaltskosten für die Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag nicht zahlen. Überlassen Sie die Kommunikation einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Überlegen Sie, ob der von der Versicherung empfohlen Anwalt für Sie der richtige ist.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Randhir Kumar Dindoyal

Beiträge zum Thema