Aufhebungsvertrag: Einen Schlussstrich im Job ziehen – aber richtig!

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In manchen Situationen kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile gegenüber einer Kündigung haben. Hier sind die wichtigsten Regeln:

Ein Arbeitsverhältnis beenden?

Das ist nicht nur mit einer Kündigung, sondern auch mit Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich.

Was ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beachten?

Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen, sonst ist er unwirksam. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen ihn unterschreiben. Mündliche Aufhebungsverträge oder Aufhebungsverträge per E-Mail sind unwirksam.

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle hat, gilt:

Er kann den Arbeitsvertrag durch Abschluss eines schriftlichen Aufhebungsvertrages schnell beenden, um kurzfristig eine neue Stelle anzutreten. Hier gilt, dass die Bestandteile, die dem Arbeitnehmer wichtig sind, im Aufhebungsvertrag schriftlich fixiert werden. Siehe nachfolgende Regelungsbeispiele ab Spiegelstrich 2.

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer noch keine neue Stelle hat und im Unternehmen verbleiben möchte, gilt:

  • Das Arbeitsverhältnis ist unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden unter Angabe eines wichtigen Grundes, damit keine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld droht.
  • Es sind Regelungen zur Vergütungsfortzahlung und Freistellung zu treffen.
  • Der Arbeitnehmer kann eine Abfindung aushandeln.
  • Es sind Regelungen zum Urlaub zu treffen.
  • Unbedingt ist an die betriebliche Altersversorgung zu denken.
  • Nicht zu vergessen ist das Zeugnis.

Dies sind nur einige Regelungsbestandteile eines Aufhebungsvertrages. Die Aufzählung ist hier keinesfalls abschließend. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit seinen einzelnen Regelungsbestandteilen ist stets individuell auf den Einzelfall zu beziehen.

Haben Sie noch Fragen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.


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