Vorladung wegen Geldwäsche? Wir leisten bei Ermittlungsverfahren Soforthilfe - Bundesweit!

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Definition der Geldwäsche

Geldwäsche ist eine Straftat, die nicht unerhebliche Strafen nach sich ziehen kann. Neben dem Geldwäschegesetz, das sich an Verpflichtete richtet, richtet sich der Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch an jedermann. Während das Strafgesetzbuch die Geldwäsche unter Strafe stellt, soll das GwG straftaten durch Präventionsmaßnahmen verhindern. Eine Definition des Begriffs der Geldwäsche enthält § 261 StGB nicht, weshalb die Mitteilung eines Ermittlungsverfahrens für Betroffene umso schwerer nachvollziehbar ist. Gängige Ansätze der Erklärung und Versuche einer Definition, was unter Geldwäsche zu verstehen sei, verwenden daher in aller Regel das das sogenannte „Drei-Phasen-Modell“, also „Placement, Layering und Integration“.

Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland stark gestiegen

Betrug die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland im Jahr 2011 8.569, so beträgt die Zahl im Jahr 2022 22.614. Ein Grund für diesen Anstieg ist die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021, welche den für die Geldwäsche erforderlichen Vortatkatalog entfallen ließ. Dieser Vortatenkatalog wurde mit Wirkung zum 18.3.2021 aus der Norm gestrichen und fortan war jede denkbare rechtswidrige Tat eine taugliche Vortat. Dazu gehören auch Fahrlässigkeitstaten und auch strafbare Versuchstaten. Oftmals führen aber auch Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptobörsen zu voreiligen Maßnahmen von Banken (z.B. Kontosperre) und Ermittlungsbehörden (z.B. Arrestbeschluss und Vorladung der Polizei), gegen die nur mit Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht vorgegangen werden sollte.

Setzen Sie besser auf einen Fachanwalt, der vor Gericht gewinnt

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank Managers. Er vertritt Betroffene je nach Bedarfsfall sowohl strafrechtlich gegenüber Ermittlungsbehörden als auch zivilrechtlich gegenüber Finanzdienstleistern, wenn dies sinnvoll erscheint, weil noch keine Maßnahme der Staatsanwaltschaft zur Sicherung von Vermögenswerten (z.B. §§ 111e, 111f, 111k StPO) vorliegt. Im Falle eines Ermittlungsverfahrens zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf. Haben Sie bereits eine Vorladung der Kriminalpolizei erhalten wegen des Verdachts der Geldwäsche und "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte", sollten Sie keine Zeit mehr verlieren. Wir kämpfen für unsere Mandanten bundesweit mit größtem Einsatz! 

Medien berichten über unsere Siege vor Gericht

Die Medien (N-TV, Zeit online, Handelsblatt, Börsenzeitung, etc.) berichten über unsere Arbeit und vertrauen unserer Expertise in Sachen Geldwäsche. Vertrauen auch Sie unserer Erfahrung aus hunderten Prozessen sowie unserem bankspezifischen Expertenwissen, das bei Ermittlungsverfahren zu Geldwäsche den entscheidenden Unterschied machen kann. Weitere Informationen, Beispiele unserer Erfolge und persönlichen Sofortkontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht finden Sie unter diesem Artikel, in den Bewertungen unserer Mandanten oder hier:

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Foto(s): Benjamin Hasan

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