Aufklärungspflichten des Tierarztes

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Fast täglich habe ich mit Tierärzten👨🏽‍⚕️ zu tun und stöbere daher auch immer wieder gerne in unserem Buch „Rechtssicherheit in der Tierarztpraxis“ vom Thieme Verlag. In diesem Buch finden Sie zahlreiche Tipps zum Pferdekauf und den Rechten und Pflichten von Tierärzten.


Ganz aktuell habe ich einen Fall auf dem Tisch, bei welchem es um Aufklärungspflichten des Tierarztes bei einer Ankaufsuntersuchung geht.

 Klar sind die Aufklärungspflichten eines TA nicht so hoch angesetzt wie in der Humanmedizin, dennoch sollte nicht alles auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade im Zusammenhang mit Ankaufsuntersuchungen stelle ich leider immer mal wieder ein „unsauberes“ arbeiten fest. 

Sorgfaltspflichten sind stets einzuhalten, gewissenhafte Handlungen (Durchführung der AKU) mit ausführlicher Aufklärung, weitergehende Hinweise (bspw. Handlungsempfehlungen - weitergehende Untersuchungen) und eine ordentliche Dokumentation.

Die Kaufuntersuchung ist entscheidend für wertbildende Faktoren und dass ihnen der aktuelle Gesundheitszustand Ihres Pferdes besser veranschaulicht werden kann.  Je nachdem in welchem Preissegment sich ein Pferd bewegen soll, stellt dies eine wichtige Untersuchung dar. Stellen sich beispielsweise befunde heraus, so können Sie den Preis neu verhandeln oder sich eine Garantie geben lassen. Schauen Sie auch, dass Sie einen erfahrenen Tierarzt mit dieser wichtigen Untersuchung beauftragen und nehmen Sie einen Tierarzt ihres Vertrauens und keinen Tierart des Verkäufers. 

Die ausführliche Dokumentation dient dem Schutz beider Parteien. Alles was nicht o.b.B. beurteilt wurde soll zwingend Anlass zur Nachfrage geben. Nicht erwähnte Maßnahmen geltend als nicht durchgeführt bzw. als nicht erhobener Befund. 

Dies stellt lediglich eine Übersicht dar, welche Sie sensibilisieren soll.




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