Aufpassen beim Ausgleich von Betriebsrenten

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Wenn Eheleute sich scheiden lassen, wird der sogenannte öffentlich-rechtlicheVersorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die wechselseitg erworbenen Rentenanwartschaften werden ausgeglichen. Dazu zählen nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern auch Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten. Ermittelt wird, was während der Ehezeit von jedem Ehegatten erworben wurde. Es erfolgt die hälfige Übertragung jeden Anrechts. Üblicherweise muss man nichts tun - das Familiengericht nimmt den Ausgleich sozusagen automatisch vor. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, müssen Sie auf Folgendes achten: hat das Familiengericht im Scheidungsbeschluss eine Betriebsrente Ihres geschiedenen Ehegatten nicht ausgeglichen, weil diese Anwartschaft noch nicht "unverfallbar" war? Dann können Sie den Ausgleich trotzdem beanspruchen. Es ist in dem Fall der schuldrechtliche Versorgungsausgleich durchzuführen. Das geschieht jedoch nicht mehr automatisch 

- Sie müssen sich selbst darum kümmern und einen Antrag stellen. 

Gleiches gilt übrigens für Rentenversicherungen, die bei einem ausländischen Versorgungsträger (z.B. canada life) erworben wurden. Auch diese werden vom Fam iliengericht nicht ausgeglichen. Manchmal bieten sich dann vom Gesetz abweichende Vereinbarungen an, die dann einen gerechten Ausgleich herstellen.

Sie finden, das ist kompliziert? Deshalb sollten Sie dies in fachliche Hände geben. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen und ermitteln, in welcher Höhe Sie mit zusätzlichen Zahlungen rechnen können.


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