Entspannte Trennung - wie geht das?

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"Wir möchten alles einvernehmlich regeln" - ein Satz, den wir in unserer Praxis häufig hören und den wir immer unterstützen. Die Bereitschaft zu gütlicher Einigung ist die Grundlage für eine möglichst einvernehmliche Trennung und Scheidung. Damit das gelingen kann, besteht schon unmittelbar bei der Trennung Handlungsbedarf. Wer sich getrennt hat, sollte sich einen Überblick über die zu regelnden Fragen verschaffen. Die Erfahrung zeigt, dass sich oft frühzeitig die Punkte herauskristallisieren, die kritisch werden können. Diese herauszufiltern und einer Lösung zuzuführen, ist Aufgabe des Anwalts/der Anwältin. Die Trennung hat zahlreiche rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Unterhaltspflichten und Auskunfts-ansprüche. Andererseits ist die Ehe mit der Trennung noch lange nicht beendet. Tatsächlich endet die Ehe erst mit dem Ehescheidungsbeschluss des Familiengerichts. Daher gelten Testamente, Bezugsrechte bei Lebensversicherungen und anderes mehr fort. Das ist oft nicht gewollt, auch wenn man im "Guten" auseinandergehen will. Mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch sollte jeder frisch getrennte Ehegatte vereinbaren. Die Beratungsgebühr (im Regelfall 190 € zzgl. Ust) ist gut angelegtes Geld: wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, die im Idealfall zu einer umfassenden und einvernehmlichen finanziellen Entflechtung Ihrer Ehe führen. Das kann im Rahmen einer Scheidungsfolgen-vereinbarung geschehen. 

Sie wissen noch nicht, ob die Trennung von Dauer ist? In diesem Fall können Sie mit Hilfe eines Ehevertrages die Weichen für die Zukunft stellen. Dabei sollte nur das vertraglich geregelt werden, was wirklich regelungsbedürftig ist - das reduziert die Kosten und Notargebühren. 

U.a. folgende Punkte sollten bedacht werden:

  1. Kontovollmacht/Kreditkarte
  2. Zugang online-banking/Austausch Passwörter?
  3. Handy-Passwort ändern?
  4. Gibt es wechselseitige  Vorsorgevollmachten?
  5. Wer hat welche Versicherungen abgeschlossen? Vor allem beachten: Bezugsrecht bei Lebens-versicherungen!
  6. Gibt es bereits einen Ehevertrag?
  7. Gibt es ein Ehegattentestament?
  8. Haben Sie eine Patientenverfügung, durch die Ihr Ehegatte in medizinischen Angelegenheiten berechtigt ist?
  9. Nutzung der Ehewohnung während der Trennung und Teilung der Kosten
  10. Kündigung gemeinsamer Verträge nötig?

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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