Ausbleibende Zinszahlungen Namensschuldverschreibung der Deutschen Oel & Gas AG Entsorgung KLU #3C

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Die Emittentin Deutsche Oel & Gas AG hat im Jahr 2017 Namensschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „Deutsche Oel & Gas AG 9,00 % Namensschuldverschreibung Entsorgung KLU #3C“ ausgegeben. Vereinbart war eine feste Verzinsung von 9,0 % p.a., die entweder endfällig (Tranche B) oder fortlaufend ausbezahlt werden sollten. 

Die zum 28.02.2019 fällige Auszahlung der Zinsen für Anleger der Tranche A ist ausgeblieben. Insofern sehen die Anleihebedingungen der Namensschuldverschreibung vor, dass die Auszahlung von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig ist und somit geringer ausfallen oder ganz unterbleiben kann, wenn die hierfür erforderlichen Mittel fehlen. Die Zahlung soll dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Auch die weiteren Anleihebedingungen bergen für den Anleger erhebliche Risiken:

  • Die Rückzahlungsforderung ist nur doppelt bedingt und nur zu 25 % abgesichert. Insbesondere sollen die Sicherheiten gerade im Fall der Insolvenz der Deutschen Oel und Gas AG nicht ohne Weiteres gelten. Dies macht die Sicherheiten unseres Erachtens praktisch wertlos.
  • Wenn die Deutsche Oel & Gas AG aufgelöst wird, dann werden zunächst alle anderen Verbindlichkeiten zurückgeführt. Die Forderungen aus den Namensschuldverschreibungen sind demgegenüber nachrangig. 
  • Der Anleger kann das investierte Kapital nicht zurückfordern, wenn und soweit die Deutsche Oel & Gas AG durch die Rückzahlung insolvent würde.

Allerdings spricht vieles dafür, dass insbesondere die Vertragsklausel zum Rangrücktritt unwirksam ist. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.07.2017 – Az. 19 U 104/17 ist eine Nachrangklausel überraschend und damit unwirksam, wenn sie im laufenden Vertragstext „versteckt“ wird und nicht mit einer eigenen Überschrift oder Ordnungsziffer gekennzeichnet wird. 

Betroffenen Anlegern empfehlen wir daher, ihre Möglichkeiten anwaltlich prüfen zu lassen.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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