Auskunftsansprüche adoptierter Kinder

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Adoptiertes Kind hat Anspruch (selbst gegen den Willen der leiblichen Mutter), auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters.


BGH XII ZB  183/21


In diesem Fall wuchs die leibliche Mutter in prekären Familienverhältnissen auf, und wurde mit 16 schwanger danach verließ sie die Hauptschule ohne jeglichen Schulabschluss. Nach einem Aufenthalt in einem Mutter-Kind Heim gab die noch sehr junge leibliche Mutter das Kind zur Adoption frei. Das Kind wurde dann zeitnah adoptiert und wuchs danach bei ihren Adoptiveltern auf. Jahre später meldete sich das Kind mit dem Wunsch von der leiblichen Mutter zu wissen, wer der leibliche Vater sei. Die Mutter teilte zum einen mit, sie wisse dies nicht genau, weiter sei sie durch die Adoption nicht mehr die gesetzliche Mutter, so dass die Tochter auch keine Ansprüche an sie stellen dürfe. Ebenso ermahnte diese ihr leibliches Kind, dass es nicht in ihrer Vergangenheit herumscharren solle da dies nichts mehr mit ihr zu tun habe.

Mit dieser Auffassung befand sich die leibliche Mutter  klar im Unrecht.

Der BGH gab der Tochter Recht. Der bloße Hinweis der Mutter, sie wisse nicht, wer der Vater sei, genügt insoweit nicht. Die Tochter habe Anspruch darauf, dass die Mutter alle potenziellen Erzeuger nennen muss. Weiter erlischt durch die Adoption nicht der Auskunftsanspruch. Der Anspruch ist bereits vor der Adoption entstanden, denn jedes Kind hat in Deutschland den Anspruch über die Identität des leiblichen Vaters Auskunft zu erhalten. Durch die Adoption ist dieser Anspruch aber nicht erloschen, sondern bleibt weiterhin bestehen.


Das Recht, Kenntnisse über seine eigene Abstammung zu erhalten, ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches durch das Grundgesetz geschützt ist.


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