Wechselmodell trotz fehlender Kommunikation

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Bei einer gescheiterten Ehe ist es nicht unüblich, dass es zwischen dem ehemaligen Pärchen zu Kommunikationsschwierigkeiten kommen kann. Dies kann gerade dann weitreichende Folgen mit sich tragen, wenn ein gemeinsames Kind die Eltern verbindet. 

Gerade bei dem sogenannten Wechselmodell sind Kommunikationsprobleme dringlichst zu vermeiden, jedoch gibt es viele Fälle, in denen ein deutliches Kommunikationsproblem vorliegt und nichtsdestotrotz das Wechselmodell praktiziert wird. 

Wieso ist das so und wie sieht die Rechtsprechung der Familiengerichte derartige Fälle ?

Das Wohl des Kindes sollte immer im Mittelpunkt stehen, und damit rechtfertigt auch das Oberlandesgericht Dresden die Anordnung eines Wechselmodells trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils. 

Hinzuzufügen ist aber noch, dass dieses Wechselmodell schon gelebt worden sein muss, ebenso muss das Modell dem Kindeswillen entsprechen und es dürfen dazu keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind feststellbar sein.

 Diese Voraussetzungen erscheinen schlüssig und nachvollziehbar.. Abschließend lässt sich sagen das das Oberlandesgericht der Stimme des Kindes am meisten Gewichtung überlassen hat, was dessen Aufteilung des Aufenthaltes betrifft. 

Das bedeutet also zusammenfassend das ein sogenanntes Wechselmodell angeordnet werden darf falls das jeweilige Gericht dies als Förderung des Wohles des gemeinsamen Kindes ansieht. Erwähnenswert ist auch noch das bei dieser Art von Betreuungsmodell in der Regel eine Zahlung von Unterhalt wegfällt, da beide Elternteile ihr Kind  gleichermaßen betreuen.


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