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Ausschlussfristen im Arbeitsrecht

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Achtung Ausschlussfristen im Arbeitsrecht beachten!

Neben Verjährungsfristen kommen im Arbeitsrecht regelmäßig vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zum Tragen.

Hier ist besondere Vorsicht und Voraussicht geboten. Die Ausschlussfristen sind in der Regel erheblich kürzer als Verjährungsfristen und haben faktisch die gleiche Wirkung. Die Ansprüche sind, obwohl an sich noch nicht verjährt, dann ggf. nicht mehr durchsetzbar, weil sie nicht innerhalb der Ausschlussfristen geltend gemacht wurden.

1. Tipp: Prüfung, ob Ausschlussfristen gelten

Es ist zuerst zu prüfen, ob Ausschlussfristen in dem Arbeitsverhältnis vereinbart wurden.

Hier ist zu prüfen, ob sich solche Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

2. Tipp: Prüfung, ob Ausschlussfrist wirksam ist

Auch wenn eine Ausschlussfrist vereinbart wurde, so wäre in einer weiteren Prüfung festzustellen, ob die Ausschlussfrist wirksam ist.

Regelungen über Ausschlussfristen unterliegen grundsätzlich der AGB-Klauselprüfung. Damit kommt es in einer Vielzahl von Fällen zu Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung. In diesem Fall kann die Ausschlussfrist keine Wirkung entfalten. Im Ergebnis wären die Ansprüche dann (entgegen dem vertraglichen Wortlaut) nicht ausgeschlossen und können weiterhin durchgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen auf anwalt.de, in unserem Kanzleiblog und auf unserem YouTube-Kanal.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Anfrage gerne persönlich zur Verfügung.


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