Ausschlussfristen – warum Arbeitnehmer eine Menge Geld verlieren

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer setzen ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber nicht durch aufgrund von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; er weiß, worauf man bei Ausschlussfristen achten muss – und wie man verloren geglaubte Ansprüche retten kann.

Prämien, Überstunden, sonstige Ansprüche: Nach einer Kündigung will man sich nicht nur gegen die Kündigung wehren, und vielleicht auch eine hohe Abfindung sichern. Bei der Gelegenheit sollen auch möglichst alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durchgesetzt werden.

Nur: Fristen verhindern, dass der Arbeitnehmer hier allzu weit zurückreichen kann. Zum einen gibt es die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist. Hinzu kommt: Im Arbeitsrecht gelten regelmäßig Ausschlussfristen für zwei oder drei Monate zurückliegende Ansprüche.

Genauer: Am Ende der meisten Arbeitsverträge befindet sich meist eine Klausel, die sich „Verfallsklausel“ oder „Ausschlussfrist“ nennt. Dort steht sinngemäß, dass der Arbeitnehmer Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit außergerichtlich geltend machen muss. Meist regelt die Klausel auch, dass der Arbeitnehmer den Anspruch danach nur innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich geltend machen kann. Falls man den Anspruch nicht fristgemäß geltend macht oder einklagt, ist der Anspruch weg.

Worauf muss der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung achten?

Auch wenn die Forderung noch nicht bestimmbar ist, muss der Arbeitnehmer sie geltend machen, und zwar indem er sie beim Arbeitgeber unmissverständlich und nachdrücklich einfordert. Hier reicht es nicht aus, zu schreiben: „Wann kann ich mit meiner Prämie rechnen?“ Hier muss man den Arbeitgeber eindeutig „auffordern, die Prämie zu zahlen“.

Gibt es eine zweite, gerichtliche, Stufe, muss man den Anspruch entsprechend dieser Frist bei Gericht einklagen. Ist die Summe der Forderung noch nicht bekannt, muss man trotzdem klagen, dem Grunde nach oder auf Auskunft, falls einem die Berechnungsgrundlagen fehlen.

Viele Ansprüche gehen wegen der Ausschlussfristen verloren – sofern die Klausel wirksam ist! Das sind sie nämlich oft nicht, weshalb Arbeitnehmer ihre Ansprüche in vielen Fällen doch noch gerichtlich durchsetzen können.

Häufig verwenden Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen unwirksame oder veraltete Ausschlussklauseln, die den aktuellen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts nicht (mehr) entsprechen.

Tipp für Arbeitnehmer: Machen Sie Ihre Ansprüche zeitnah, nachweisbar und eindeutig beim Arbeitgeber geltend. Setzen Sie am besten eine Zahlungsfrist von 2 Wochen. Ist die Ausschlussklausel zweistufig, müssen die den Anspruch danach fristgemäß einklagen, sonst verfällt der Anspruch regelmäßig.

Tipp für Arbeitgeber: Gute Arbeitsverträge sichern Sie ab. Halten Sie Ihre Arbeitsverträge auf dem neusten Stand der Rechtsprechung. Wer bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen spart, zahlt oft später drauf.

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