Außenhandel - Der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO) als besonderer Status

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Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und veränderten internationalen Sicherheitslage im Handel haben die Weltorganisationen Bedingungen für ein wirksames Risikomanagement im Rahmen der Zollverwaltung geschaffen. Darunter wurde beispielsweise der immer wichtiger werdende Statut des „Zugelassenen Wirtschafsbeteiligten“ ins Leben gerufen.

Der Status „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“, der im Englischen „Authorized Economic Operator“ genannt wird, berechtigt Unternehmen zu Vergünstigungen und Beschleunigungen bei Zollkontrollen ggf. sogar zu Vereinfachungen. Der „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligte“ gilt gegenüber der Zollverwaltung als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig.

Die Verleihung des AEO-Status ist jedoch ein aufwendiges Verfahren. Bereits im Antragsverfahren muss sich der Antragsteller entscheiden, in welcher Form er im Außenhandel teilnehmen möchte. Es wird dabei unterschieden zwischen AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachung“, AEO-Zertifikat „Sicherheit“ und AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“.

Grundvoraussetzung für die Beantragung des AEO-Status ist, dass das Unternehmen die Zollvorschriften bisher angemessen eingehalten hat und innerhalb des Unternehmens ein zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen vorhanden ist, um Zollkontrollen durchzuführen. Überdies muss das Unternehmen nachweislich zahlungsfähig sein und über entsprechende Sicherheitsstandards verfügen.

Der Antrag auf Zulassung als AEO ist bei dem für das Unternehmen zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Dabei besteht das Antragsverfahren aus einem Formvordruck und einem umfangreichen Fragenkatalog zur Selbsteinschätzung des Unternehmens.

Anzumerken ist jedoch, dass die Zollverwaltung hohe Anforderungen an die Unternehmen stellt, um die Zertifizierung zu erlangen. Unternehmen sollten sich daher gründlich auf ein Antragsverfahren vorbereiten, um den Standards gerecht zu werden und um das Gütesiegel des AEO-Status zu erlangen.



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