BaFin stärkt Rechte von Prämiensparern

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Am 21. Juni 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung, mit welcher Banken dazu verpflichtet wurden, ihre Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in ihren Prämiensparverträgen zu informieren.

Solche Klauseln haben nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zahlreiche Institute in Verträgen verwendet. Konsequenz hieraus ist, dass den betroffenen Sparern zu wenig Zinsen gezahlt wurden. Nun müssen die Banken ihren Kunden erklären, ob dies der Fall war.

Wird dies bejaht, sind die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahr 2010 (Az. XI ZR 197/09) hierzu eine richtungsweisende Entscheidung gefällt. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Banken einen zusätzlichen Zwang auferlegt, dass sie von sich aus Kunden wahrheitsgemäß und transparent über ihre eigentlichen Ansprüche informieren muss.

Auch wenn die BaFin den jeweiligen Kreditinstituten eine Frist von 12 Wochen eingeräumt hat, um ihre Kunden zu informieren, sollte jeder Prämiensparer unverzüglich aktiv werden.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen sehr gern unter der Telefonnummer: 03447/589-123 oder unter der E-Mail Adresse: n.krumbholz@kanzlei-brbd.de zur Verfügung.



Rechtsanwältin Nicole Bauer

Schmöllnsche Vorstadt 13, 04600 Altenburg


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