Banken- und Vorsorge-Vollmacht für Erben: Optionen, Risiken & Konflikte

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Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, in der ein Erbe oder eine andere Person, die nicht Erbe ist, eine Vorsorge- und Bankvollmacht des Erblassers besitzt? Zweifeln Sie, dass diese Vollmacht gültig ist und möchten Sie diese deshalb anfechten? Oder haben Sie von der Bank eine Nachricht erhalten, dass sie die Vollmacht eines Miterben ablehnt?

Oder aber Sie wollen zu Lebzeiten genau solche Streitfälle verhindern und festlegen, dass im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder Ihres Todes alles rechtssicher geregelt ist, Ihre letzten Wünsche beachtet werden und benötigte Gelder für Ihre Pflege oder Beerdigung fließen?

Hier erklären wir, was Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten beachten müssen. So sichern Sie, dass Ihr Wille auch dann noch bestehen wird, wenn Sie aufgrund einer Krankheit wie Demenz oder Ohnmächtigkeit nach einem Unfall nicht mehr bei Bewusstsein sind. Alle diese Fälle kommen in der Praxis viel öfter vor, als man denken könnte.

Wozu benötigen wir überhaupt Vollmachten? Sind nicht Ehe- oder Lebenspartner quasi automatisch zu allem bevollmächtigt, wenn ein Ernstfall eintritt. Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klares: Nein. Die Vollmacht muss extra erklärt werden.

Mit einer Bankvollmacht wird z.B. der Ehepartner oder das Kind ermächtigt, auf das Konto zuzugreifen, Überweisungen zu tätigen und Bargeld abzuheben und Konten aufzulösen. Mithilfe der Vorsorgevollmacht bestimmt man eine oder mehrere Personen, die rechtlich bindende Entscheidungen für einen treffen dürfen, die man selbst alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln kann.

Vorab sei gesagt: Die Entscheidung, Vertrauten eine Bank- oder gar Vorsorgevollmacht zu geben, ist vernünftig. So muss kein Gericht eingeschaltet werden, sollte man selbst vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig sein. 

Festlegen sollte man jedoch, wie lange eine solche Vollmacht gültig sein soll. Soll sie über den Tod hinaus, d. h. transmortal, wirksam sein? Diese Entscheidung muss gut durchdacht sein. Für die Erben kann sie nämlich Fluch und Segen bedeuten.

Vorteil: Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus bleibt der Zugriff auf die Bankkonten durchgängig möglich und die Erbengemeinschaft dadurch in jeder Situation finanziell handlungsfähig. Das kann wichtig sein, wenn es darum geht die Rechnung für die Bestattung zu bezahlen oder angefallene Friedhofsgebühren.

Die Kehrseite der Medaille ist schnell ausgemacht: Ein bevollmächtigter Erbe kann z. B. nicht im Sinne der gesamten Erbengemeinschaft handelt und seine Machtposition zum eigenen Vorteil ausnutzt. Ein Verhalten, das in vielen Fällen Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche von Seiten der Miterben zur Folge hat. In strafrechtlicher Hinsicht ist die Schallmauer zur Untreue schnell durchbrochen.

Wie kann ich Ihnen als Anwalt mit einem breiten Erfahrungsschatz für Erbrecht in diesem Kontext helfen? 

Unsere Beratung richtet sich zum einen an Mitglieder der Erbengemeinschaft, die nicht bevollmächtigt sind. 

Ihnen stehen regelmäßig Ansprüche auf Auskunfts- und Rechnungslegung zu, die den Bevollmächtigten zu Beweisen zwingen, die er häufig nicht liefern kann. Wir Ihre Rechte durch!

Auch Erblasser unterstützen wir gern. Treffen Sie mit unserer Hilfe die nötigen Vorkehrungen, um Streitigkeiten zu verhindern. Gemeinsam setzen wir Generalvollmachten auf, wenn bspw. Grundstücke oder Firmenanteile ins Spiel kommen, oder erstellen und prüfen Ihre privatschriftlichen Vorsorgevollmachten.

Unser Ziel ist es stets, Ungleichbehandlung aufzudecken und zu verhindern, sowie vorbeugende, allseits akzeptierte Unterlagen zu erstellen, die es ermöglichen, dass im Ernstfall sofort, lückenlos und in Ihrem Sinne gehandelt werden kann.

Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihr Hartmut Göddecke

Foto(s): ©Adobe Stock/ Prostock-studio

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