Baum- und Waldinvestments: BaFin untersagt Angebote

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Die Investition in ökologische und nachhaltige Werte hat zusammen mit nicht unerheblichen Renditeaussichten zahlreiche Anleger bewogen, Investitionen in Holz oder Bäume zu tätigen.

Auch bei den Angeboten von Treevest, Nova Vita Trees d.o.o. und Noblewoodgroup wurde Kapital von Privatanlegern zur Verfügung gestellt, die neben guten Renditen auch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollten. Die Anleger wurden beispielsweise auf der Website von Nove Vita TRees d.o.o. mit Verkaufsargumenten wie "Mit gutem Gewissen in die Zukunft investieren“ zum Direktinvestment in Bäume bzw. Plantagen bewogen.

Konkret hat die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in jüngster Vergangenheit den Vertrieb folgender Bauminvestments untersagt:

  • Die BaFin hat am 24. Februar 2020 das öffentliche Angebot von Treevest wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die treevest GmbH & Co. KG keine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der Bezeichnung TREEVEST zum Erwerb anbieten. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
     Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat.
  • Am 3. Dezember 2019 untersagte die BaFin der Nova Vita Trees d.o.o. das öffentliche Angebot des Direktinvestments in Paulownia Bäume in Deutschland. Die Untersagung erfolgte ebenfalls, weil die Nova Vita Trees d.o.o. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat. Der Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig aber sofort vollziehbar.
  • Mit Veröffentlichung am 3. April 2019 untersagte die BaFin öffentliche Angebote von Vermögensanlagen der NoblewoodGroup. Die Untersagung umfasst Direktinvestments in Paraguay in Paulownia-, in Australische Zeder und in Mahagoni-Bäume. Die Untersagungen erfolgte aus demselben Grund wie bei den zuvor   Direktinvestments. Auch dieser Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und widerspruchsfrei ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Die Webseiten der Unternehmen sind aktuell nicht erreichbar. Lediglich die Startseite der Website von Nova Vita Trees d.o.o. ist erreichbar, die einzelnen Unterseiten jedoch nicht.

Ausgestaltung und Risiken von Baum- und Waldinvestments

Die gängigsten Wald- oder Holz-Anlageformen sind Direktinvestments und geschlossene Fonds. Bei einem Direktinvestment investierten Anleger direkt in einzelne oder mehrere Bäume auf Flächen oder Plantagen. In vielen Fällen befinde sich diese im Ausland, z.B. in Südamerika oder Asien. Zwischen dem Anleger und dem Verkäufer ein Vertrag geschlossen, der alle wichtigen Punkte beinhaltet. Anleger schließen in den meisten Fällen nicht nur einen Kaufvertrag ab, sondern zusätzlich einen Verwaltungs- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen – beispielsweise zur Bewirtschaftung einer Plantage. Bei geschlossenen Fonds hingegen beteiligen sich Anleger als Kapitalgeber an einer Gesellschaft, die die Grundstücke erwirbt und den Holzanbau betreibt.

Bei den Geldanlagen handelt es sich um Direktinvestments. Diese Form der Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen.  Jedoch spielen viele Einflussfaktoren eine Rolle, die man selbst gar nicht beeinflussen kann. Ein Bauminvestment kann durch Unwetter, Brand oder Schädlinge zerstört werden. Weniger dramatisch, aber dennoch eine drastische Verschlechterung für Anleger wäre die schlechte Entwicklung des Holzpreises: Zahlungen und der Rückkaufpreis wären dann plötzlich gefährdet.

Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Anlegern sollten aktiv alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Dieser ist auf die Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet: Der Anleger wird so gestellt, also ob er die Beteiligung nicht abgeschlossen hätte. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. 


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