Bearbeitungsgebühren auch bei Darlehen für Unternehmer unwirksam

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Am 04.07.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch in Darlehensverträgen mit Unternehmern keine Bearbeitungsgebühren in vorformulierten Verträgen verlangt werden dürfen. Für Verbraucherdarlehen und Bausparkassendarlehen wurde dies bereits 2014 und 2016 entscheiden.

Was bedeutet vorformuliert?

Wenn Ihnen die Bank oder Sparkasse einen vorgefertigten Vertrag vorlegt, wie dies der Regelfall ist, handelt es sich im Allgemeinen um eine vorformulierte Bestimmung.

Was sind Bearbeitungsgebühren?

Die Bezeichnung Bearbeitungsgebühr muss nicht verwendet werden. Es geht darum, dass Gebühren, die aufgrund der Bearbeitung anfallen, auf den Darlehensnehmer umgelegt werden. Beliebte Bezeichnungen sind auch: Wertermittlungsgebühr, Schätzungsgebühr, Objektbesichtigungsgebühr, Bonitätsprüfungsgebühr.

Wann verjähren die Ansprüche? 

Teilweise wird die Meinung vertreten, dass eine zehnjährige Frist besteht. Der Bundesgerichtshof geht aber von einer dreijährigen Frist zum Jahresende aus. Dies bedeutet, dass Ansprüche auf Rückforderung nur dann bestehen, wenn Sie die Gebühr nach dem 1.1.2014 bezahlt haben. Wenn Sie die Gebühr 2014 bezahlt haben, verjähren Ihre Ansprüche, am 31.12.2017, wenn nicht zuvor die Verjährung gehemmt wird. Eine Hemmung der Verjährung erreichen Sie rechtssicher durch Klage. Auch Verhandlungen hemmen die Verjährung aber die Frage, wann verhandelt wird, kann juristisch schwierig sein. 

Mein Rat, wenn Sie glauben, nach dem 1.1.2014 ungerechtfertigte Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben

Schreiben Sie Ihre Bank oder Sparkasse an und fordern Sie die Rückzahlung der Gebühren innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Falls die Bank oder Sparkasse eine Erstattung der Gebühren gleichwohl ablehnt, berate ich Sie gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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