Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern

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Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden binden zwar grundsätzlich keine anderen deutschen Gerichte, schon gar nicht die unteren Instanzen anderer Gerichtsbezirke. Dennoch erstatten die meisten Banken auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung des OLG Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge mit Verbrauchern zurück.

In diesem wegweisenden Urteil hatte das OLG festgestellt, dass die Erhebung der Bearbeitungsgebühr für einen Kreditantrag keine Leistung für den Kunden darstelle sondern nur im eigenen Interesse erfolge und mithin unwirksam sei.

In konsequenter Anwendung dieses Urteils sollten Verbraucher bereits gezahlte Gebühren zurückfordern soweit noch keine Verjährung eingetreten ist.

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