Bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot – volle Haftung! Urteil AG Stade vom 30. März 2021 - 63 C 789/20

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Für einen von uns vertretenen Kläger konnten wir eine vollständige Haftung bei einem Verkehrsunfall erreichen, bei dem sich 2 Fahrzeuge entgegenkamen und im Ergebnis u.a. die Spiegel abgefahren wurden. Das Amtsgericht Stade hat ausgeurteilt, dass bei einem Unfall im sogenannten Begegnungsverkehr dann eine vollständige Haftung desjenigen eintritt, der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, wenn der andere Verkehrsteilnehmer nach rechts ausweicht und anhält. Im konkreten Fall war es so, dass der Unfall sich auf einem Wirtschaftsweg ereignete, der ohne Fahrbahnmarkierungen war. Das Gericht hat umfassend die Angaben der Zeugen und Parteien gewürdigt und im Ergebnis festgestellt, dass eine Betriebsgefahr des Autos unseres Mandanten komplett hinter dem erheblichen Verschulden der gegen das Rechtsfahrgebot Verstoßenden zurücktritt. Hintergrund war, dass die Zeuginnen in dem Fahrzeug unseres Mandanten sich sehr genau an den Verkehrsunfall erinnern konnten, die Personen in dem anderen Fahrzeug nur schwammig, dies hat das Gericht entsprechend gewürdigt.

Ferner hat das Gericht klargemacht, dass die Kürzungen des Versicherers bei den Mietwagenkosten und der Kostenpauschale nicht zu akzeptieren sind. Es wurde im Urteil bei den Mietwagenkosten ein Mittelwert den Tabellenwerken Schwacke und Fraunhofer angewandt und eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € zugesprochen.

Danach stand für das Amtsgericht fest, dass unser Mandant seinen vollen Schaden ersetzt bekommt! Hierzu gehören auch sämtliche entstandenen Rechtsanwaltskosten, für unseren Mandanten war unserer Vertretung also wieder kostenfrei.

Sollten Sie einen Verkehrsunfall haben, zögern Sie nicht, qualifizierte Rechtsanwälte, zum Beispiel Fachanwälte für Verkehrsrecht, anzusprechen, damit auch Sie Ihren Schaden voll ersetzt bekommen. Selbstverständlich können Sie uns kontaktieren, wir helfen gerne!


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