Der Gesetzgeber wagt einen neuen Versuch: Ab dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog

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Es ist mal wieder ein Update zu dem Bußgeldkatalog erforderlich. Wie Sie sich sicher erinnern und in den letzten Artikeln gelesen haben, gab es bereits vor etwa 1 ½ Jahren einen neuen Bußgeldkatalog, welcher dann allerdings aufgrund eines Formfehlers wieder ersatzlos gestrichen wurde. Nun wagt der Gesetzgeber einen weiteren Versuch, die Bußgelder zu erhöhen.

Was hat sich geändert? 

Rasen und Falschparken kostet künftig deutlich mehr. Damit wurden die einzelnen Geldbußen, insbesondere bei den Tempoverstößen, erheblich angezogen. Die Fahrverbotsgrenzen sind aber grundsätzlich unverändert geblieben.

Ein Fahrverbot kann künftig zusätzlich nur dann angeordnet werden, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird.

Die Geldbußen bei Geschwindigkeitsverstößen sind grundsätzlich verdoppelt worden. Künftig müssen Sie mit folgenden Bußgeldern rechnen:

Innerorts

Überschreitung
alte Regelung
neue Regelung
bis 10 km/h
15 €
30 €
11-15 km/h
25 €
50 €
16-20 km/h
35 €
70 €
21-25 km/h
80 €
115 €
26-30 km/h
100 €
180 €
31-40 km/h
160 € (1 Monat Fahrverbot)
260 € (1 Monat Fahrverbot)
41-50 km/h
200 € (1 Monat Fahrverbot)
400 € (1 Monat Fahrverbot)
51-60 km/h
280 € (2 Monate Fahrverbot)
560 € (2 Monate Fahrverbot)
61-70 km/h
480 € (3 Monate Fahrverbot)
700 € (3 Monate Fahrverbot)
über 70 km/h
680 € (3 Monate Fahrverbot)
800 € (3 Monate Fahrverbot)

außerorts

Überschreitung
alte Regelung
neue Regelung
bis 10 km/h
10 €
20 €
11-15 km/h
20 €
40 €
16-20 km/h
30 €
60 €
21-25 km/h
70 €
100 €
26-30 km/h
80 €*
150 €*
31-40 km/h
120 €*
200 €*
41-50 km/h
160 € (1 Monat Fahrverbot)
320 € (1 Monat Fahrverbot)
51-60 km/h
240 € (1 Monat Fahrverbot)
480 € (1 Monat Fahrverbot)
61-70 km/h
440 € (2 Monate Fahrverbot)
600 € (2 Monate Fahrverbot)
über 70 km/h
600 € (3 Monate Fahrverbot)
700 € (3 Monate Fahrverbot)

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Die Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert. Ein Fahrverbot droht bei 31 km/h-Überschreitung innerorts und bei 41 km/h-Überschreitung außerorts mit dem Pkw. Wird wiederholt die Geschwindigkeit mit mehr als 25 km/h überschritten, droht ebenfalls ein Fahrverbot. Auch dies sah bereits die alte Regelung vor.

Einfache Parkverstöße sind ebenfalls etwas teurer geworden. Anstatt der bisher gezahlten 15,00 € werden nun 25,00 € erhoben. Auch weitere Parkverstöße sind etwas teurer geworden. Künftig kann ein Parken vor Feuerwehrzufahrten mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge beispielsweise mit einem Bußgeld von 100,00 € und 1 Punkt geahndet werden. Wer Geh- und Radwege für mindestens 1 Stunde blockiert, muss mit einem Bußgeld von 80,00 € und 1 Punkt rechnen

Neu ist ferner ein Fahrverbot, welches angeordnet wird, wenn eine Rettungsgasse unberechtigterweise genutzt wird. Bei einem Verstoß drohen 240,00 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wird keine Rettungsgasse gebildet, droht ein Bußgeld von 200,00 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommen dann noch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Fahrzeuge hinzu, kann sich das Bußgeld sogar auf 320,00 € erhöhen.


Die neuen Regelungen und erheblichen Erhöhungen der Bußgelder zeigen einmal mehr: Eine Überprüfung der Messung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Verkehrsrecht lohnt sich! Melden Sie sich gern, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das im Raum stehende Fahrverbot oder auch die Geldbuße reduzieren lässt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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