Beleidigungen unter Jugendlichen und Kindern bei WhatsApp

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Eltern haften für ihre mobbenden Kinder! Diese Meldung machte im Jahr 2013 Schlagzeilen in Schweden, nachdem ein Gericht in Göteborg die Eltern von Mobbern zur Zahlung eines Schadensersatzes an die Opfer ihrer Kinder verurteilt hat. Das dabei in Bezug genommene Gesetz stammt aus dem Jahr 2010 und soll die Eltern jugendlicher Straftäter in die Pflicht nehmen. Übertragbar auf das deutsche Recht sind diese Grundsätze nicht. Hier richten sich etwaige Ansprüche direkt gegen den Aggressor. Worauf solche Ansprüche gerichtet sein können, welche zivil- und auch strafrechtlichen Möglichkeiten die Betroffenen sonst haben und welche Rolle WhatsApp im Kontext von Mobbing gerade unter Jugendlichen spielt, soll im Folgenden erläutert werden.

Mobbing und die Anfälligkeit von WhatsApp

Mobbing ist in der Gesellschaft weit verbreitet. Allgemein anerkannt ist es als Bezeichnung für die dauerhafte Schikane anderer Menschen. Zu beobachten sind entsprechende Handlungen am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Familie, im Sportverein oder der sonstigen Freizeit. Doch mit der stetigen Digitalisierung ergeben sich immer weitreichendere Erscheinungsformen von Mobbing. Generiert man einschlägige Sachverhalte und verfolgt die wachsende Intensität der Internetnutzung, so wird unweigerlich klar, dass hier von einer ganz neuen Form von diffamierenden Attacken auf einzelne Individuen gesprochen werden kann und muss. Es handelt sich um das sogenannte „Cyber-Mobbing“. Manch ein Internetnutzer mag sich im Schutze der (mutmaßlichen) Anonymität und aufgrund der für ihn vorteilhaften Allgegenwärtigkeit des Internets dazu veranlasst sehen, andere Nutzer öffentlich zu erniedrigen. Doch auch dort, wo es an eben jener Anonymität fehlt, kommt es zu Mobbing. Etwa bei WhatsApp. Dieser Messenger-Dienst wird weltweit von über 1 Milliarde Menschen in über 180 Ländern benutzt. Gerade unter Jugendlichen ist er – aufgrund des vergleichsweise laschen Umgangs mit Altersbeschränkungen – besonders beliebt, wird ihm doch die weitgehende Ablösung der SMS zugeschrieben. So dient WhatsApp heutzutage nicht nur dazu, Neuigkeiten auszutauschen, sondern auch zur Organisation und Absprache in verschiedenen Gruppen, etwa in schulischen Klassenchats.

Wer dort oder in anderen Konstellationen Opfer eines Internet-Mobbing-Angriffs wird, sollte sich keineswegs für ein einfaches Hinnehmen und stillschweigendes Aussitzen der Situation entscheiden, zumal gerade dann weitere Beiträge und Antworten auf die stattgefundene diffamierende Äußerung folgen und sich so eine starke Eigendynamik entwickeln kann. Vielmehr empfiehlt es sich, umgehend gegen solche Darstellungen vorzugehen. Denn auch WhatsApp ist kein rechtfreier Raum für derartige Verhaltensweisen. Das deutsche Zivil- und Strafrecht begünstigt den Geschädigten und ein Vorgehen gegen derartige Sachverhalte in diesen Situationen effektiv.

Zivilrechtliche Mittel im Kampf gegen WhatsApp-Mobbing

Zunächst lassen sich nach deutscher Rechtslage zivilrechtliche Ansprüche direkt gegen den Aggressor durchsetzen. Zu denken wäre etwa an eine außergerichtliche Abmahnung und die Forderung eines Unterlassungsversprechens. Wird die zeitnahe Beseitigung einer bestehenden Wiederholungsgefahr begehrt, ist vorrangig auch an den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu denken. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit hohe Anforderungen an die vorausgesetzte Eilbedürftigkeit stellt. Diese ist nur dann gegeben, wenn es dem Antragsteller nicht zumutbar ist, den normalen Weg des Klageverfahrens (beispielsweise in der Form der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB) abzuwarten, um eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten.

Strafrechtliches Vorgehen gegen Mobbing

Auch strafrechtlich kann jedoch gegen den Mobber vorgegangen werden. Dabei kommen auch neben den klassischer Weise einschlägigen Beleidigungsdelikten (vgl. §§ 185 ff. StGB) zahlreiche weitere Tatbestände in Betracht, die im Einzelfall erfüllt sein könnten. Zu denken wäre beispielsweise an eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Eine solche ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der psychischen und seelischen Folgen einer Mobbinghandlung Gesundheitsschädigungen eintreten, die einen krankhaften (pathologischen) Zustand erreichen. Daneben können durch das Stellen einer Strafanzeige auch Nötigungen (§ 240 StGB), Nachstellungen (§ 238 StGB) und – sofern etwa Fotos aus dem intimen Bereich oder peinliche und unangenehme Aufnahmen versendet werden – Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201 StGB) verfolgt werden.

Tipps an jugendliche Opfer von Beleidigungen bei WhatsApp

Was hat sich in der Praxis bewährt?

  • Gespräche mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer
  • frühstmögliche Kontaktaufnahme zu den Eltern des mobbenden Jugendlichen
  • Wenn die Beleidigungen anhalten: zivilrechtliche Inanspruchnahme des Mobbers und/oder der Eltern
  • ggf. Strafanzeige erstatten

Unter dem Strich empfiehlt sich in jedem Fall ein direktes und konsequentes Vorgehen gegen Cyber-Mobbing zum Schutz der eigenen Persönlichkeit. Sollten Schlichtungsversuche in Gesprächen mit dem Täter und/oder seinen Eltern nicht zum Erfolg führen, ist dringend zur Inanspruchnahme zivilrechtlicher und strafrechtlicher Handlungsmöglichkeiten geraten. Für steigende Erfolgsaussichten ist zudem eine schnelle und umfassende Beweissicherung erforderlich, etwa durch Screenshots der streitgegenständlichen Äußerungen. Nur so kann WhatsApp von Mobbing befreit und als Medium für positiven Informations- und Datenaustausch erhalten bleiben.



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