Bereinigen Sie Ihre Schulden - jetzt gleich in die Umsetzung kommen!

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Die gelben Briefe häufen sich und vor Scham werden diese bereits nicht mehr geöffnet. Die Angst steigt, die Psyche ist am Boden und die Hemmschwelle steigt, sich dieser Probleme anzunehmen. Es erscheint viel einfacher, die Briefe aus dem Blickfeld zu räumen und sie ungeöffnet und ungesehen in eine Schublade zu stecken.

Doch die wirtschaftlichen Probleme lassen sich leider nicht einfach auf Dauer verdrängen und wirken sich nicht selten auch auf die Familie aus. Nicht selten werden hieraus existenzielle Probleme. Lohnpfändungen und Kontopfändungen können folgen. Die wirtschaftliche Krise wird dann zur persönlichen Krise und kann in extremen Fällen in die Obdachlosigkeit führen.

Deshalb sollten Sie die Regulierung Ihrer Verbindlichkeiten nicht dem Zufall überlassen und schnell in das Handeln kommen. So können Sie Ihrem Ziel, Restschuldbefreiung zu erlangen, näherkommen. Erfahrungsgemäß kostet der erste Schritt die meiste Überwindung. Doch wenn dieser getan ist, sehen Sie schnell Licht am Ende des Tunnels und eine Restschuldbefreiung rückt ein weites Stück näher. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung kann Sie an Ihr Ziel bringen. Am Ende des Artikels erhalten Sie auf Anfrage ein Excel-Tool, um den ersten Schritt zur Restschuldbefreiung zu gehen.

Die Schuldenfalle

Geld auszugeben war nie einfacher als in der heutigen Zeit. Die Zahlungsmöglichkeiten für Online-Bestellungen machen vieles möglich. Von Null-Euro-Anzahlungen über eine Null-Prozent-Finanzierung gibt es viele Möglichkeiten und alles klingt auf den ersten Eindruck einfach und simpel.
Ein Klick im Internet und schon ist der Gegenstand bestellt. Um die Finanzierung kann man sich schließlich auch später Gedanken machen. Auch Mobilfunkverträge mit hochwertigen und neuen Smartphones klingen verlockend. Auf den Monat gezahlt, wird es schon bezahlbar sein. Doch zu einem Zeitpunkt reicht das Geld am Ende des Monats nicht mehr oder es wird schon Mitte des Monats eng. Plötzlich kommen Rechnungen über Rechnungen und Miete und Strom müssen auch noch bezahlt werden. Schnell kommt man den vielen Zahlungsaufforderungen nicht mehr hinterher und es häuft sich die Post im Briefkasten.
Und selbst, wenn vorher akribisch überlegt wurde, ob die monatlichen Zahlungen aufzubringen sind, können unerwartete Ausgaben das Zahlungskartenhaus schnell ins Wanken bringen.

Corona

In vielen Fällen führt nicht ein ausschweifender Konsumgenuss zu Zahlungsschwierigkeiten. Gerade in den vergangenen Monaten haben viele Arbeitnehmer ihre Arbeit durch die Folgen der COVID-19-Pandemie verloren. Weniger Geld im Haushalt kann weitreichende Konsequenzen haben. Es gibt mannigfaltige, häufig auch unverschuldete Gründe in einer solchen unangenehmen wirtschaftlichen Situation sich zu befinden.

Der erste Schritt

Doch was können Sie tun, wenn Sie das Gefühl haben, vor lauter Rechnungen keine Luft mehr zu bekommen? Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, dass Sie sich externe Hilfe suchen sollten. Wir verschaffen Ihnen nicht nur einen Überblick über Ihre Verbindlichkeiten, sondern wir helfen Ihnen Ihren Schuldenberg durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung abzubauen, damit Sie am Ende Restschuldbefreiung erhalten.

Doch was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung? Wie die Bezeichnung schon sagt, kann mit deren Hilfe ohne eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens Schuldenfreiheit im Sinne einer Restschuldbefreiung erreicht werden. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung müssen Sie auch immer erst durchlaufen, bevor Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren überhaupt beantragen können. Diese Verpflichtung lassen jedoch viele Verbraucher oft ungenutzt. Schließlich können Sie durch die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens am Ende die Restschuldbefreiung erlangen.

Wie funktioniert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen, müssen als Erstes alle Verbindlichkeiten und Gläubiger ermittelt werden.

Es ist wichtig, dass Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen. Dazu müssen alle Briefe geöffnet werden. Dies ist der erste Schritt, der den meisten Schuldnern am schwersten fällt. Doch oft ist die Angst vor dem möglichen Schuldenberg sehr viel größer, als der eigentliche Schuldenberg später selbst ist. Es lohnt sich daher, sich diesen Ängsten zu stellen und einer Restschuldbefreiung ein Stück näherzukommen. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Zahlungsverbindlichkeiten aufzulisten. Ganz strukturell in einer Liste geordnet, die Gläubiger- und Forderungsübersichten beinhaltet, erhalten Sie den ersten Überblick über alle Forderungen Ihrer Gläubiger. Schon ist die erste und höchste Hürde für die außergerichtliche Schuldenbereinigung genommen.

Als Nächstes müssen wir uns einen Überblick über Ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben verschaffen. Auch dies ist Bestandteil für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Welche Zahlungen gehen monatlich auf Ihr Konto ein und welche Zahlungen müssen Sie monatlich leisten? Zu diesen Ausgaben zählen Kosten wie Miete, Strom, Unterhalt, notwendige Versicherungen und sonstige Ausgaben für Ihren Lebensunterhalt.

Welche Möglichkeiten gibt es, um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen?

Die Gläubiger müssen für die außergerichtliche Schuldenbereinigung ihre Zustimmung zu einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erteilen. Nur dann kann das Ziel einer Restschuldbefreiung auch erreicht werden. Es muss daher Ihren Gläubigern ein Angebot unterbreitet werden, mit dem diese einverstanden sind.

Ziel der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es, dass Sie als Schuldner einen Teil der Gläubigerforderungen begleichen und die Gläubiger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung verzichten.
Sie fragen sich womöglich, warum die Gläubiger auf einen Teil der Forderung verzichten sollten. Die Antwort dazu ist meist einfach, denn dazu müssen Sie sich nur in die Lage der Gläubiger versetzen. In der Vergangenheit erhielten die Gläubiger keine Zahlung oder nur unregelmäßige Zahlungen auf ihre Forderungen.

Außerdem wird Ihren Gläubigern die Konsequenz erläutert für den Fall, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert. Dies würde höchstwahrscheinlich zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen. Mit dieser Aussicht sind Gläubiger eher gewillt, auf einen Teil der Forderung zu verzichten. Denn viele Gläubiger erhalten in einem Insolvenzverfahren dann oft geringere Zahlungen als in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Aus diesem Grund ist ein Teil der Forderung zurückzuerhalten wirtschaftlicher als unter Umständen gar nichts zu erhalten.

Das Angebot des Schuldners muss allerdings interessant für die Gläubiger sein. So rückt eine mögliche Restschuldbefreiung immer näher.

Woher das Geld für die außergerichtliche Schuldenbereinigung nehmen?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Gläubigern eine feste monatliche Rate anbieten. Dies ist eventuell möglich, wenn Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschafft haben. Es gibt oft ein monatliches Einsparpotential, welches Sie vielleicht noch nicht gesehen haben. Von dem monatlichen Betrag, der Ihnen nach Abzug aller monatlichen Kosten zur Verfügung steht, können Raten für die außergerichtliche Schuldenbereinigung gezahlt werden.

Eine andere Möglichkeit ist es, den Gläubigern eine Einmalzahlung anzubieten. Vielleicht gibt es Freunde oder Familie, die Ihnen zur Erlangung der Restschuldbefreiung helfen könnten, indem Sie Ihnen einen einmaligen Betrag zur Verfügung stellen. Natürlich kostet es Überwindung, Freunde und Familie um Hilfe zu bitten. Da es aber die Möglichkeit der eventuellen Restschuldbefreiung für Sie bedeutet, lohnt es sich, diese Scham zu überwinden.

Was für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vergleich zum Insolvenzverfahren spricht

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung sollte stets angestrebt werden. Auch mit dieser können Sie Restschuldbefreiung erhalten. Nicht nur, weil dies die Voraussetzung für die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, sondern auch, da diese Ihnen mehr Flexibilität bietet. Es können individuelle Regeln festgelegt werden, anstatt den starren, gesetzlichen Vorschriften eines Insolvenzverfahrens folgen zu müssen. Dies könnte der ganz individuelle Weg für Ihre Restschuldbefreiung sein.

Was passiert, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert?

Nicht immer stimmen alle Gläubiger für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben und bedeutet nicht, dass Sie sich von dem Gedanken der Restschuldbefreiung verabschieden müssen. Es gibt für Sie trotzdem die Möglichkeit Restschuldbefreiung zu erlangen. Sobald wir das Scheitern für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung schwarz auf weiß haben, kann der Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens reichen Sie zugleich den Antrag auf Restschuldbefreiung ein. Nach dem Durchlaufen des regulären Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase, haben Sie die Möglichkeit die erhoffte Restschuldbefreiung zu erlangen.

Fazit

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann für Sie die Lösung sein, Ihre Schulden zu regulieren und Restschuldbefreiung zu erhalten. Gehen Sie den ersten Schritt und kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die ersten Schritte zum Erhalt Ihrer Restschuldbefreiung einzuleiten.

Stellen Sie sich Ihren Schulden und sorgen Sie dafür, dass Sie nachts wieder in Ruhe durchschlafen können. Durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung kommen Sie Ihrem großen Ziel der Restschuldbefreiung näher.

Kontaktieren Sie mich. Sie erhalten dann in einem ersten Schritt eine Vorlage zur Erfassung Ihrer Verbindlichkeiten. Danach besprechen wir, wie wir in Ihrer persönlichen Situation am besten vorgehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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