Beschuldigter einer Straftat - und nun?-

  • 1 Minuten Lesezeit

Wie verhält man sich eigentlich als Beschuldigter einer Straftat?


Die erste Reaktion vieler Menschen ist auch gleich diejenige, welche die meisten Gefahren in sich trägt. Instinktiv denkt man "ich kann das erklären". Man fühlt sich unschuldig. Und die Polizei wird dann schon ihre Arbeit machen. Die weitreichenden Folgen einer Einlassung sind für den Laien meist nicht einzuschätzen. Diese Folgen reichen von Fragen des Entzugs der Fahrerlaubnis bis hin zu "droht mir eine Gefängnisstrafe? ". 

Kein Verteidiger wird eine Einlassung abgeben, sich zu Vorwürfen äußern, ehe vorher genau zu wissen, was überhaupt der präzise Vorwurf ist. Und das gleiche sollten Sie als Beschuldigter auch tun. Der Vorwurf ergibt sich jedoch erst aus der Ermittlungsakte. Und diese ist Ihnen bei einer Beschuldigtenvernehmung nicht bekannt, beziehungsweise sie wird Ihnen allenfalls in groben Zügen eröffnet. Die Situation ist zu vergleichen mit einer Pokerrunde. Ihr gegenüber lässt sich nicht in die Karten schauen, erwartet jedoch von Ihnen, dass Sie Ihre Karten sofort auf den Tisch legen. In einer derartigen Situation werden Sie auch als Pokerprofi verlieren.

Daher ist der definitive und unumstößliche Rat: 


Schweigen Sie.


Immer. Als nächstes sollten Sie einen Verteidiger kontaktieren. Dieses ist Ihr Recht, bereits im Ermittlungsverfahren. Lediglich ein Verteidiger kann häufig, auf Grund seiner Berufserfahrung, einschätzen, ob sich eine Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren anbietet. So kann, möglicherweise, eine stigmatisierte öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden. 

Der Verteidiger geht mit Ihnen, nachdem er Akteneinsicht erhalten hat, die Vorwürfe durch, versucht die gegen Sie sprechenden Umstände zu entkräften und ordnet die für Sie sprechenden Umstände.


In bestimmten Fällen, beispielsweise bei drohender Untersuchungshaft, steht Ihnen weiterhin bereits im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger zu. Bestehen Sie auf dieses Recht. Für den Fall einer Verhaftung zu Nachtzeiten haben viele Kanzleien, aber auch Anwaltsvereinigungen, einen Anwaltsnotdienst eingerichtet. Auch dieser kann weiterhelfen.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mario Kroschewski

Beiträge zum Thema