Besonderheiten bei bargeldlosem Bezahlen

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In der digitalen Ära, die die Hotellerie erfasst hat, verändern sich die Zahlungsabläufe dramatisch. Dies geschieht im Einklang mit innovativen Technologien und den steigenden Erwartungen der Gäste. Um sicherzustellen, dass diese Veränderungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, bedarf es umfassender Lösungen, die auch künftige regulatorische Anforderungen im Blick behalten.

Die Ära des Bargelds gehört der Vergangenheit an. Gäste bevorzugen zunehmend flexible Zahlungsmethoden, sei es die traditionelle physische Kreditkarte oder digitale Zahlungsformen wie Mobile Payment. Die Hotelbranche reagiert auf diese Präferenzen und bietet in der Regel verschiedene kontaktlose Zahlungsoptionen an. Dies erfordert eine differenzierte Zusammenarbeit mit verschiedenen Zahlungsabwicklern, sei es in der Buchungssoftware, auf der Website oder im Property-Management-System.

Auf europäischer Ebene werden Zahlungsdienste durch die Payment Services Directive (PSD2) harmonisiert und in Deutschland durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umgesetzt. Das Hauptziel besteht darin, das Risiko von Kreditkartenbetrug, Betrug und Datenschutzverletzungen zu minimieren und den Umgang mit sensiblen Daten zu verbessern. Ein entscheidendes Instrument hierbei ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Gästen muss die Möglichkeit geboten werden, einen Zwei-Faktor-Verifizierungsschritt durchzuführen, insbesondere wenn sie online buchen, nicht physisch vor Ort sind oder wenn der Karteninhaber nicht gleichzeitig bei der Zahlung anwesend ist. Dies betrifft sowohl Online-Direktbuchungen als auch Vertriebspartnerportale sowie Zahlungslösungen während oder nach dem Aufenthalt.

Als authentifizierende Faktoren kommen das "Wissen" des Zahlenden, wie beispielsweise die PIN, der "Besitz", wie ein Mobiltelefon, oder die "Inhärenz", wie der Fingerabdruck, in Betracht. Bei jeder Zahlung müssen mindestens zwei dieser Faktoren vorhanden sein. Ausnahmen gelten für Kleinstbeträge, die möglicherweise keine umfassende Authentifizierung erfordern, oder für Stammgäste, die das Hotel als vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger registriert haben.

Die rechtskonforme Gestaltung der Zahlungsabläufe schützt vor möglichen Bußgeldern, Abmahnungen oder nicht akzeptierten Zahlungen. Neben einer sorgfältigen Überprüfung der bestehenden Prozesse ist es besonders wichtig, neue Zahlungslösungen und Dienstleister, die in das eigene Angebot integriert werden sollen, auf ihre Fähigkeit zur sicheren Authentifizierung und Kompatibilität mit den eigenen Zahlungsprozessen zu überprüfen.

Die bisherigen Erfahrungen mit PSD2 zeigen, dass es Raum für Verbesserungen gibt, nicht nur in der Hotellerie. Kritikpunkte sind unter anderem die teilweise noch unzureichende Umsetzung, die Nichtberücksichtigung einiger Finanzprodukte und die unterschiedlichen Standards bei Programmierschnittstellen, die den Marktzugang für Fintechs erschweren.

Eine Überprüfung der PSD2 durch die Europäische Kommission ist derzeit im Gange, und künftige Neuerungen sollen Innovationen fördern, Verbrauchern mehr Auswahl im Zahlungsverkehr bieten und gleichzeitig die Sicherheit der Daten gewährleisten. Dies eröffnet die Möglichkeit, einen regulatorischen Rahmen für neue Zahlungslösungen zu schaffen. Insbesondere die Hospitality-Branche sollte diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sie wegweisend für die zukünftige europäische Zahlungslandschaft sind.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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