Steuerpflichten für Immobilien in Italien

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In Italien sind sämtliche Immobilieneigentümer laufend verpflichtet, für ihre Immobilien Steuern zu zahlen. Die wesentlichen laufenden Steuerpflichten können wie folgt zusammengefasst werden:

IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche (Ertragssteuer)

Es handelt sich um eine Einkommenssteuer für die durch die Immobilie erzielten Mieteinkünfte oder die Eigennutzung. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, beim italienischen Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, außer wenn die Wohnung der Erstwohnsitz (prima casa) ist. 

Bei Immobilien, aus denen keine direkten Erträge erzielt werden, wird zur Berechnung dieser Steuer als Bemessungsgrundlage der Katasterertrag (rendita catastale) zugrunde gelegt.

Zu beachten ist, dass die Immobilie in Italien für alle noch nicht verjährten Steuerschulden haftet, auch für die der jeweiligen Rechtsvorgänger, weshalb insofern eine genaue Prüfung vor einem Erwerb mit der entsprechenden Zusicherung des Verkäufers im Kaufvertrag zu erfolgen hat.

IMU – Imposta Municipale (Grundsteuer)

Zahlbar in 2 Raten (Juni und Dezember). Die IMU für die Erstwohnung kann wahlweise auch in 3 Raten (Juni, September, Dezember) entrichtet werden.

TASI – Tassa sui Servizi Indivisibili (Servicesteuer)

Es handelt sich um eine Kommunalsteuer, die zur Deckung der Kosten für die öffentliche Beleuchtung, das Abwassersystem, die Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen usw. entrichtet werden muss. Für Erstwohnungen fällt die Steuer nicht an. Bei Zweitwohnungen, die vermietet werden, werden 70 bis 90 % vom Eigentümer und 10 bis 30 % vom Mieter getragen. Wird die Immobilie nur über kurze Zeiträume (z. B. Ferienvermietung) vermietet, hat der Eigentümer 100 % der Steuer zu entrichten. Als Bemessungsgrundlage dient der Katasterwert der Immobilie.

TARI – Tassa sui Rifiuti (Abfallgebühr)

Die Gebühr ist jährlich oder i. d. R. in zwei Ratenzahlungen, jeweils Juni und Oktober, zahlbar. Die Höhe der Gebühr hängt von der Fläche der Immobilie und der Anzahl der Bewohner ab.


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