Betriebsbedingte Kündigung - was nun ?

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Unruhige Zeiten in den Betrieben und zu lesende Nachrichten - etwa heute von Evonik -, dass in Deutschland Arbeitsplätze abgebaut werden sollen, können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine sog. betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn sich der Arbeitgeber dazu entschließt, die Anzahl seiner Arbeitnehmer einer nicht nur vorübergehenden Verringerung der Arbeitsmenge anzupassen, oder z. B. auch eine innerbetriebliche Umstrkturierungsmaßnahme/Rationalisierungsmaßnahme (z. B. von Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) statt menschlicher Arbeitskraft) umzusetzen. Der vorliegende Kurzbeitrag soll in einer ersten kleinen Übersicht skizzieren, was Sie als Arbeitnehmer tun können/sollten, wenn Sie vom Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungserklärung ausgehändigt/zugestellt bekommen. In jedem Fall ist Eile geboten, da die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Um besser prüfen zu können, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten hat, spielt maßgeblich die Frage eine Rolle, ob Sie zum Zeitpunkts des Erhalts der Kündigung schon länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und ob der Arbeitgeber in seinem Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall findet nämlich das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so dass der Arbeitgeber schlüssig, detailliert un nachvollziehbar darlegen und beweisen muss, dass der Beschäftigungsbedarf und die Beschäftigungsmöglichkeit tatsächlich dauerhaft in Wegfall gerät und kein milderes Mittel (z. B. Versetzung oder Änderungskündigung) möglich ist. Ferner wird der Arbeitgeber in dem meisten Fällen auch eine sog. Sozialauswahl durchzuführen haben. In Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung zudem das Betirebsartsanhörungsverfahren korrekt durchgeführt haben.

Zu empfehlen ist daher in jedem Fall, dass Sie sich zeitnah Rat bei einem Rechtsanwalt, bevorzugt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen, der mit Ihnen die Einzelheiten des konkret vorliegenden Sachverhalts bespricht und die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erläutert.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arnd Burger, Hanau


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