Betriebsratsanhörung bei Kündigung

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Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist oft genug ein Stolperstein für Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung.

Fehler, die hier gemacht werden, z.B. fehlerhafte oder unvollständige Anhörung, Anhörung nur zur außerordentlichen und nicht auch zur hilfsweisen ordentlichen Kündigung, etc. sind nicht mehr zu heilen und machen die gewünschte Kündigung unwirksam.

Die Betriebsratsanhörung ist deshalb nicht als bloße lästige Formalie anzusehen, sondern es muss der Hintergrund des Kündigungsentschlusses mit allen zu prüfenden Abwägungskriterien sorgfältig geprüft und dargelegt werden. Dies dient auch zur Überprüfung der eigenen Entscheidung.

Arbeitnehmer sollten bei Erhalt einer Kündigung und beabsichtigter Bestandsklage immer an die möglicherweise nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates denken - auch bei einer Kündigung in der Probezeit.

In letzterem Fall hat zwar nur eine eingeschränkte Darlegung durch den Arbeitgeber zu erfolgen, aber eine Anhörung ist grundsätzlich notwendig (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.2013, Az. 6 AZR 121/12).


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