Mindestlohn im Minijob

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich bereits jetzt Gedanken machen, ob der Mindestlohn in ihrem Arbeitsverhältnis zu relevanten Änderungen führt.

Gerade im Minijobbereich werden oft Stundenlöhne weit unter dem zukünftigen Mindestlohn gezahlt. Oft ist hier eine Anpassung im Wege der bloßen Erhöhung des Stundenlohnes seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht, da weniger Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer zu leisten ist und sich dies für den Arbeitgeber nicht rechnet.

Bei gleicher Arbeitszeit könnte eine Anpassung auch zu einer Überschreitung der 450 Euro - Grenze führen, sodass ein sozial-versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entstehen würde, was oft von beiden Parteien nicht gewünscht wird.

Bestehende Verträge sind gerade bei fest vereinbarten Arbeitsstunden auf etwaige Auswirkungen zu überprüfen und ggf. vorab anzupassen. Gerade für Arbeitgeber ist hier ein großes Risiko gegeben, wenn z. B. nachträglich Mindestlohn geltend gemacht wird und dann sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit entsprechenden Nachzahlungen etc. „entstehen“.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten in einzelnen Branchen, z. B. der Zeitungsausträger, hier gegeben sind, ist derzeit noch völlig offen. Hier werden sicher viele kreative Modelle entstehen, wobei ebenso sicher die Rechtsprechung korrigierend eingreifen wird. Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte jedoch bereits frühzeitig erfolgen, damit später kein böses Erwachen erfolgt.


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