Betroffen von der Datenpanne am Impfzentrum Essen? So kommen Sie an Ihr Geld!

  • 2 Minuten Lesezeit

Peinliche Datenpanne am Impfzentrum Essen

Wenn Sie eifriger Leser der Lokalzeitung sind, werden Sie es sicherlich mitbekommen haben:

Im Impfzentrum Essen kam es zum größtmöglichen "Datenschutz-Super-Gau".

Dabei wollte das Impfzentrum Essen lediglich 700 Adressaten über die angepassten Öffnungszeiten des Impfzentrums und eine neue Uhrzeit für den Termin informieren. Stattdessen haben die 700 Adressaten Datensätze mit personenbezogenen Daten erhalten. Dies machte die Stadt Essen am 30.07.2021 öffentlich bekannt. 

Insgesamt sollen etwa 13.000 Bürgerinnen und Bürger betroffen sein. Ausweislich der Auskunft der Stadt Essen soll es nicht möglich gewesen sein, alle E-Mails zurückzurufen. Folgende Daten sollen dabei betroffen sein:

Vor-und Nachname 

Adresse

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Informationen über den Impfstoff.


Hier geht es zur Meldung der Stadt Essen:

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1437925.de.html


Was können Betroffene tun?


Ob Sie betroffen sind, erfahren Sie in erster Linie durch eine Benachrichtigung der Stad Essen. Wenn Sie sich in letzter Zeit im Impfzentrum Essen haben impfen lassen und befürchten, ebenfalls von der Datenpanne betroffen zu sein, so steht Ihnen nach Art. 49 DSG NRW ein Auskunftsanspruch zu.


Welche Ansprüche habe ich?


Wenn auch Ihre sensiblen Daten betroffen sind, so haben sie nicht nur einen Auskunftsanspruch hierüber, sondern können Schadensersatz-und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das bedeutet konkret: Die Datenschutzgrundverordnung sieht etwa in Art. 82 Abs. 1 DSGVO vor, dass Betroffene einen Geldentschädigungsanspruch haben. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, welche Art von Daten betroffen sind. Bei sensiblen , personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten zur sexuellen Orientierung etc.) können etwa durchaus Entschädigungsansprüche zwischen 5000 € bis 15.000 € angemessen sein, vgl. etwa Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30. September 2016, Az. 20 U 83 / 16. Dabei soll dem Entschädigungsanspruch auch eine Genugtuungs- und Abschreckungsfunktion zu Grunde liegen. Ob und wie hoch solch ein Entschädigungsanspruch ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bisher dazu noch nicht.


Was ist konkret zu tun?


Sollten Sie konkret von der Datenpanne am Impfzentrum Essen betroffen sein, so können Sie mich gerne kontaktieren. Ich kann für Sie prüfen, ob Ihnen ein Geldentschädigungsanspruch zusteht. Gerne helfe ich Ihnen dabei ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.


Sinan Akcakaya

Rechtsanwalt


https://www.delgmann.de/rechtsanwalt-sinan-akcakaya/



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