Betrug mit Bitcoin und was bei Verdacht zu tun ist - Fachanwalt informiert

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Es fängt meist mit einer Investition von € 250 an, die man in Bitcoin oder in einer anderen Kryptowährung investieren soll. Versprochen wird eine Verdoppelung innerhalb weniger Tage und das ohne Risiko. Dazu muss zunächst ein Konto bei Coinbase, Kraken, Nuri, Mountain Wolf oder Bitcoin.com eröffnet werden. Der angebliche „Trader“ oder „Broker“ ist gerne dabei behilflich, schaltet sich per Fernwartungs-Software „AnyDesk“ oder „TeamViewer“ auf den Computer und fordert die Übersendung von Ausweiskopien und aktuelle Rechnungen, die er angeblich für die Registrierung braucht. Nach wenigen Tagen wird von riesigen Bitcoin-Gewinnen berichtet, die das Opfer auch auf einem zur Verfügung gestellten Online-Konto einsehen kann. Wünscht der Investor dann irgendwann eine Auszahlung, beginnen die Ausreden, warum der angebliche Gewinn erst nach weiteren Zahlungen fließen kann.

Die Ausreden der Bitcoin-Betrüger

Angeblich muss vor einer Abhebung der Bitcoin oder Ethereum erst Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese kann natürlich nicht von den Gewinnen abgezogen werden, sondern muss separat eingezahlt werden. Ist das geschehen, muss angeblich noch eine Versicherungsprämie auf die Krypto-Gewinne überwiesen oder ein „Liquiditätsbeitrag“ geleistet werden. Schließlich ist leider der Server abgestürzt und es muss eine Gebühr zur Wiederherstellung gezahlt werden oder die Finanzaufsicht FSA oder SEC hat angeblich den Krypto-Account eingefroren und es fallen angeblich Anwaltsgebühren an, um die Gewinne wieder freizubekommen. Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der seit Jahren Opfer von Bitcoin-Betrug berät, geht das endlos so weiter. „Solange das Betrugsopfer zahlt, denken sich die Täter immer neue Ausreden aus“, sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn so können die Täter mit ein paar kurzen Telefonaten immer noch weitere Tausende von Euro erbeuten.

Ermittlung durch den Rechtsanwalt

Oder handelt es sich im Einzelfall ausnahmsweise doch um einen seriösen Berater und nach der letzten Überweisung fließt endlich der Millionengewinn? Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, kennt diese Unsicherheit:

„Die Täter spielen gezielt mit der Hoffnung und Not der Opfer, die, wenn die ersten Zweifel kommen, meist schon viel zuviel aufs Spiel gesetzt haben, um einfach aufzugeben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Anwälte im ersten Schritt so schnell wie möglich Sicherheit schaffen und überprüfen, ob es sich um seriöse Krypto-Dienstleistung oder um Betrug handelt. Denn jeder weitere Euro an die Täter ist einer zuviel.“

Die Überprüfung beginnt mit der Frage, wie der Kontakt zum angeblichen Bitcoin-Trader oder Broker zustande gekommen ist. Wurde in einem angeblichen Bericht der Bildzeitung mit angeblichen Bitcoin-Gewinnen von Carsten Maschmeyer, Oliver Welke (ZDF), Boris Becker oder einem anderen Prominenten geworben und ging es um die Sendung „Die Höhle der Löwen“, in der angeblich eine geheime Software („Bit IQ“ o.ä) vorgestellt wurde, mit der auch Anfänger risikolos in Kryptowährung investieren können? Rief der Trader eines Tages einfach unaufgefordert an (sog. Cold Calling) oder wurde in einem Livestreaming auf YouTube versprochen, gezahlte Ethereum oder Bitcoin im Rahmen eines Giveaways kurzfristig zu vermehren?

Einfrieren von Kryptowährung und Schadensermittlung

Eine weitere Herausforderung für die Opfer von Bitcoin-Betrug besteht darin, sich einen Überblick über die tatsächlichen Verluste zu verschaffen; denn die Blockchain-Dienstleister, die Wallets für Kryptowährung anbieten, sind schwer zu kontaktieren. Sie heißen Coinbase, Kraken, Tidex, Nuri, Mountain Wolf oder Bitcoin.com, haben ihren Sitz oft im Ausland oder kommunizieren nur auf Englisch. Telefonnummern sucht man auf den Internetseiten meist vergebens. Die Kontaktaufnahme ist aber wichtig, so Rechtsanwalt Rönsberg; denn oftmals erhalten die Betrugsopfer von den Tätern nur Zugang zu Fake-Accounts, deren Internetadresse so ähnlich lautet wie die des Originals und die so ähnlich gestaltet sind. Aus Tydex.com wird dann zum Beispiel „Tidexso.vip“. Die im angeblichen Wallet aufgeführten Beträge spiegeln in diesen Fällen kein Guthaben wider. Es handelt sich vielmehr lediglich um beliebigen Text, den die Täter auf eine einfache, passwortgeschützte Internetseite geschrieben haben. Ändern sich die Zahlen, so liegt dies nicht an einer Wertentwicklung, sondern nur daran, dass die Täter sich einen neuen Betrag ausgedacht haben.

Vorwurf der Geldwäsche – das Opfer wird zum Täter

Eine weitere Masche der Bitcoin-Betrüger besteht darin, die Betrugsopfer auch noch gegenseitig zur Geldwäsche zu missbrauchen. Fehlt dem Getäuschten irgendwann das Geld, um die immer weiteren Forderungen der angeblichen „Trader“ oder „Broker“ zu erfüllen, so bieten diese gerne an, dass der Betrag zur Bezahlung der angeblichen Abgeltungssteuer o.ä. von einem anderen Kunden als Darlehen bereitgestellt wird. Tatsächlich erfolgt dann auch eine Überweisung eines Unbekannten von mehreren tausend Euro, die – wie von den Tätern angewiesen – in eine Kryptowährung umgewandelt und weitertransferiert wird. Problematisch ist jedoch, dass es sich bei der Zahlung des Dritten meist nicht um ein Darlehen handelt, sondern dass der Dritte von den Tätern Glauben gemacht wurde, er überweise eine angebliche eigene Abgeltungssteuer auf seine angeblichen eigenen Gewinne. Auf diese Weise hilft Opfer 1 den Tätern unbewusst dabei, Opfer 2 zu betrügen und die Spur des Geldes zu verwischen. Die Folge ist oft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Opfer 1 wegen des Vorwurfs der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 StGB) und eine Rückzahlungsforderung von Opfer 2.

Was zu tun ist

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und seine auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen prüfen in einem ersten Schritt, ob es sich im Einzelfall um Betrug mit Kryptowährung oder um seriöse Beratung handelt. Bestätigt sich der Betrugsverdacht, so unterstützten die Anwälte bei der Stellung von Strafanzeigen und der Schadensermittlung. Parallel prüft die Kanzlei, ob noch Kryptowährung auf Konten eingefroren und so dem Zugriff der Betrüger entzogen werden kann und ob Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen. Dabei handeln die Anwälte nach dem Prinzip "So viel wie nötig" und geben dem Mandanten zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Für Fragen und Einschätzungen zum Thema Kryptobetrug steht Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg unter 089-5124270 zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an!

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt seit vielen Jahren Geschädigte von Krypto-Betrug.

Foto(s): SLB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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