BGH bestätigt: P&R-Anleger müssen die Mietzahlungen nicht zurückzahlen!

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Viele Privatanleger waren Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters nach § 134 InsO ausgesetzt, mit welcher der Insolvenzverwalter Jaffe Mietzahlungen aus dem Zeitraum 2014 - 2018 zurückforderte und die Anfechtung erklärte. Die Zahlungen seien unentgeltlich, also ohne Gegenleistung, erfolgt, weshalb sie der Insolvenzmasse zurückzuführen seien.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss (Az.: IX ZR 17/22) die Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters Jaffee nunmehr zurückgewiesen.

Damit sind die Urteile des LG Karlsruhe und OLG Karlsruhe rechtskräftig. Hierin hatten die Richter entschieden, dass die Mietzahlungen an die Privatanleger entgeltlich erfolgten, weil diesen eine vertragliche Vereinbarung zugrundelag.

Der BGH hat zwar bestätigt, dass kein Eigentumsübergang stattgefunden hat. Die vertragliche Vereinbarung zur Zahlung eines Entgelts sei aber wirksam, sodass die Mietzahlungen mit Rechtsgrund erfolgt sind. Eine Rückzahlung an die Insolvenzmasse scheide demnach aus.

Mit dieser Entscheidung des BGH können die 54.000 Privatanleger aufatmen, die Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt waren. Es wurden zahlreiche Hemmungsvereinbarungen abgeschlossen, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Weitere Verfahren sind vor dem BGH anhängig, die noch entschieden werden müssen. Es ist zu erwarten, dass auch diese Verfahren von dem BGH zurückgewiesen werden. 


Was bedeutet das für die 54.000 Anleger?


Für diejenigen Anleger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, bedeutet das zunächst, dass die Insolvenzmasse nicht mehr massiv erhöht wird. Nach Abschluss der Verwertungen werden die restlichen Erlöse an die Anleger verteilt. Sobald die Masse verbraucht ist, endet das Insolvenzverfahren.


Diejenigen, die sich darüber hinaus Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sahen, können zunächst aufatmen. Die Zahlungen von P&R an die Anleger in den letzten vier Jahren vor der Insolvenz (2014 bis 2018) waren rechtmäßig und können nicht mehr zurückgefordert werden.


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