BGH VIa ZR 335/21: Thermofenster facht Dieselskandal neu an

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BGH schwenkt auf Linie des EuGH um

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass vielen Dieselfahrern Geldentschädigungsansprüche gegen die Hersteller zustehen. Das betrifft nicht wie bisher nur Besitzer von Dieseln aus dem Volkswagen-Konzern, sondern nahezu alle Fahrer von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm älter als Euro 6b. Der Schwenk des BGH ist eine Reaktion auf die verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH zu dem Az. C-100/21, welche erst kurz zurückliegt. Der BGH musste daraufhin seine bisherige Rechtsprechung korrigieren. Dem BGH sollen nun Betroffenen ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5-15% des Kaufpreises zustehen.

Thermofenster & Co. begründen Schadensersatzanspruch

Ausreichend ist nun im Prinzip, dass eine unzulässige, also rechtswidrige Abschalteinrichtung vorliegt und der Hersteller die Rechtswidrigkeit fahrlässig übersehen hat. Abschalteinrichtungen steuern die Abgasreinigung. Software dieser Art wurde in vielen Dieselfahrzeugen gefunden: Mercedes-Benz, BMW, Subaru, Suzuki, Hyundai, Ford, Renault und vielen mehr.

Eine Abschalteinrichtung ist dann rechtswidrig, wenn sie zu Motorschutz und Sicherheit nicht erforderlich ist, sondern letztlich bewirkt, dass die Abgasreinigung nur unter Prüfstandbedingungen, nicht aber im Realbetrieb vollständig arbeitet. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit wird so unterlaufen. In Form von Thermofenstern war und ist sie weit verbreitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt geht davon aus, dass die ganz große Mehrheit der Dieselmodelle solche Software hat.  Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

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