BGH zum Abgasskandal

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Endlich ist eine Entscheidung des BGH zum Abgasskandal in Sicht (Az.: VI ZR 252/19). Bisher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema, doch das wird sich bald ändern. Die mündliche Verhandlung hat bereits am 05. Mai 2020 stattgefunden.

Worum geht es im Verfahren zum Abgasskandal vor dem BGH?

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M., erklärt: "Bisher gab es nur einen Hinweisbeschluss des BGH zum Abgasskandal. Bereits dort erklärte das Gericht, dass ein Fahrzeug mangelhaft ist, wenn eine Abschaltvorrichtung verbaut wurde und, dass die Fahrzeughersteller ein Nachfolgemodell ausliefern müssen, wenn das betroffene Fahrzeug nicht mehr produziert wird. In dem aktuellen Verfahren es geht um einen VW Sharan, der schon 2014 vom Kläger gebraucht gekauft wurde. Weil das Fahrzeug manipuliert ist, will der Kläger nun den vollen Kaufpreis in Höhe von rund 31.500 Euro erstattet haben – gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Nachdem das Landgericht den Schadensersatz gem. § 826 BGB abgelehnt hatte, war die Berufung vor dem OLG Koblenz teilweise erfolgreich – der Kläger bekam 25.616,10 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Der Rest wurde als Nutzungsentschädigung abgezogen. Weil sowohl der Kläger als auch VW Revision einlegten, wird nun der BGH über den Fall entscheiden. Das wird bald passieren. In der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2020 klang an, dass der BGH das Urteil des OLG Koblenz größenteils bestätigen wird. Er steht demnach wohl auf Seiten der enttäuschten Kunden und billigt VW lediglich eine Nutzungsentschädigung zu."

Was bedeutet die Entscheidung des BGH?

Die endgültige Entscheidung das BGH ist nun anzuwarten. Wenn diese so ausfällt wie erwartet, stehen allen anderen Käufern die Türen offen – sie sollten sich also auch nicht auf einen Vergleich mit VW einlassen o. ä., dann auch die Instanzgerichte orientieren sich an der Meinung des BGH. Das bedeutet aber auch, dass sie damit rechnen müssen, dass eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Auf der anderen Seite gibt es aber immerhin noch einen Zinsanspruch, der auch einen beträchtlichen Betrag ausmacht.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/bgh-zum-abgasskandal



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