Bitcoins – rechtliche und praktische Überlegungen

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Was ist Bitcoin?

Bitcoin ist eine digitale Währung, die Peer-to-Peer-Technologie verwendet, um ohne zentrale Aufsichtsbehörde zu funktionieren. Sie erlaubt Funktionen, die bei Verwendung anderer Zahlungssysteme nicht möglich sind. Die Verwaltung der Transaktionen und die Ausgabe von Bitcoins erfolgt gemeinsam durch ein Netzwerk. Auf der Grundlage sowohl herkömmlicher als auch neuer Technologien ist Bitcoin eine Erweiterung der traditionellen Zahlungsmittel und die am schnellsten wachsende Währung der Welt mit einem Gegenwert von über 800 Millionen US-Dollar.

Bitcoin ist die erste dezentralisierte digitale Währung der Welt; sie wurde von einer oder mehreren Personen unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ ins Leben gerufen. Es gibt keine zentrale Behörde für den Bitcoin-Zahlungsverkehr, sondern nur die Unterstützung durch ein Peer-to-Peer-Computernetzwerk. Die Rechner in diesem Netzwerk generieren Bitcoins mathematisch mit einer komplizierten Zahlenverarbeitung, die als Bitcoin „Mining“ genannt wird. Die Gesamtzahl der Bitcoins, die jemals hergestellt werden können, ist auf rund 21 Millionen begrenzt.

Wie funktioniert Bitcoin?

Um Bitcoin zu verwenden, benötigt man ein „Portemonnaie“, das sog. „Wallet“, das eine Bitcoin-Adresse generiert. Die Adresse kann anderen Personen mitgeteilt werden, um damit Zahlungen über diese Adresse zu empfangen oder zu überweisen; dafür müsste man Bitcoins erwerben.

Bitcoins (oder Teile von Bitcoins, die als „Satoshis“ bekannt sind) können gegen die traditionellen Währungen an mehreren Börsen gewechselt werden und können auch direkt von einem Benutzer zu einem anderen über das Internet mit einer dafür geeigneten Software übertragen werden. Damit ist Bitcoin für internationale Transaktionen sehr geeignet und vermeidet Bankgebühren oder Wechselkurse.

Guthaben – „Block Chain“

Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Transaktionsverzeichnis, das für den Betrieb des gesamten Bitcoin-Netzwerks von grundlegender Bedeutung ist, indem es alle bestätigten Transaktionen erfasst. Auf diese Weise kann verifiziert werden, dass bei allen Zahlungsvorgängen Bitcoins verwendet werden, die auch tatsächlich der zahlenden Person gehören. Dabei wird Kryptographie verwendet, um die Identität und die chronologische Reihenfolge der Block Chain sicherzustellen.

Zahlungsverkehr – „Private Keys“

Der Zahlungsverkehr erfolgt mit einer Wertübertragung zwischen Bitcoin-Adressen, die im Block Chain Verzeichnis registriert sind. Ein „Private Key“ ist ein verschlüsseltes Datenelement, das zu jeder Bitcoin-Adresse gehört und im jeweiligen Bitcoin-„Wallet“ gespeichert ist.

Private Keys werden als Signatur für Transaktionen verwendet, um belegen zu können, dass die Person, die die Verfügung vornimmt, auch Eigentümer der Bitcoin Adresse ist und um zu verhindern, dass nachträgliche Änderungen der Zahlung erfolgen, sobald sie abgeschlossen wurde.

Zahlungsabwicklung – „Mining“

Alle Zahlungen werden zwischen den beteiligten Personen, also dem Zahlenden und dem Empfänger übermittelt und in einem Verfahren bestätigt, das als „Mining“ bezeichnet wird. Mining ist ein Algorithmus-System, mit dem noch nicht ausgeführte Transaktionen bestätigt werden, indem sie nach sehr strengen kryptografischen Regeln in die Block Chain aufgenommen werden. Mining erzwingt eine chronologische Reihenfolge in diesem Register und garantiert dessen Neutralität. Darüber hinaus verhindert Mining, dass einzelne Personen den Inhalt der Block Chain kontrollieren oder Teile davon ersetzen, um eigenen Transaktionen rückgängig zu machen oder zu ändern.

Vorteile von Bitcoin gegenüber herkömmlichen Währungen

Die Verwendung von Bitcoins bietet gegenüber herkömmlichen Währungen einige Vorteile:

  • Bitcoin ist eine übertragbare und speicherbare Währung außerhalb des Bankensystems – keine Banken, keine zentrale Aufsichtsbehörde und keine physische Prägung.
  • Digital – die Währung existiert ausschließlich online.
  • Dezentrales Netzwerk – Keine Zentralbank kann neuen Bitcoins ausgeben und/oder abwerten.
  • Verschlüsselte Transaktionen.
  • Durchgehend verfüg- und handelbar 24/7.
  • International.
  • Schnellere Transfers als von Banküberweisungen.
  • Keine Rückbelastungen und „immun“ gegen Betrugshandlungen bei Onlinezahlungen („friendly fraud“) – sobald Bitcoins übertragen wurden, kann die Verfügung nicht rückgängig gemacht werden.
  • Transparent.
  • Niedrige Transaktionsgebühren.

Risiken

Bitcoins haben eine Reihe von Nachteilen und Risiken. Dazu gehören insbesondere:

  • Keine Garantie für den Wert der Bitcoin Währung – da es keine zentrale Behörde gibt, kann niemand die Mindestbewertung von Bitcoins garantieren. Wenn eine große Gruppe von Händlern das System verlässt, wird der Wert sinken und negative Auswirkungen auf andere Eigentümer von Bitcoins haben.
  • Schwankungen des Bitcoin-Wertes. Es kann zu großen Wertschwankungen kommen, die sich nach der Nachfrage richten. Dies führt nicht nur zu Unsicherheit, sondern auch zu Kritik an der Legitimität von Bitcoin als Währung.
  • Bitcoin-Wallets können verloren gehen oder gestohlen werden – wenn eine Festplatte abstürzt oder ein Virus die Computerdateien beschädigt, können Bitcoins ohne Möglichkeit der der Wiederherstellung verloren gehen.
  • Bitcoins sind noch nicht allgemein anerkannt – da sie nur von einer sehr kleinen Gruppe von Online-Händlern akzeptiert werden, ist es noch nicht möglich, sich ausschließlich auf Bitcoins als Währung zu verlassen.
  • Kein Käuferschutz – Der Käufer, der Waren mit Bitcoin gekauft hat, kann eine Transaktion nicht rückgängig machen, wenn der Verkäufer die versprochene Ware nicht versendet.
  • Keine physische Form – Bitcoins müssen in herkömmliche Währungen umgewandelt werden, um in Geschäften verwendet zu werden, es sei denn, ein System von Bitcoin-Karten wird geschaffen und implementiert.
  • Kein Tracking – Transaktionen sind nicht rückverfolgbar, es sei denn, Benutzer veröffentlichen ihre Wallet-Adresse.

Sicherheitsmaßnahmen vorhanden

Um solchen Risiken entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Sicherheitsmaßnahmen; so kann der Private Key verschlüsselt werden, Daten werden in einem TrueCrypt-Bereich auf drei getrennten Flash-Laufwerken gespeichert und das Passwort zu diesem Bereich wird dann in drei Teile unter Verwendung des 2-von-3 Geheimnis-Modells aufgeteilt. Elektronische Sicherheit wird mit physischer Sicherheit kombiniert, wodurch sichergestellt wird, dass jedes Flash-Laufwerk mehrmals kopiert und in einem Bankschließfach an drei verschiedenen Standorten verwahrt wird. Darüber hinaus wird nur ein Teil des Private Keys in einer bestimmten Bank gespeichert, um sicherzustellen, dass, wenn eine einzelne Safebox gefährdet ist, die Sicherheit der Gelder überwiegt.

Besitzt Bitcoin alle Eigenschaften, um als „Geld“, also als Zahlungsmittel zu gelten?

Es gibt neun Merkmale für ein Medium, um als „Geld“ angesehen zu werden, und es scheint, dass Bitcoin in Bezug auf Gold und herkömmliche Währungen erhebliche Vorteile hat.

  • Knappheit – Die Geldmenge von Bitcoins ist streng kontrolliert und vorhersehbar.
  • Übertragbar – Große Mengen an Bitcoins können problemlos auf ein Flash-Laufwerk passen und an einen Empfänger irgendwo auf der Welt übertragen werden.
  • Teilbar – Gegenwärtig ist Bitcoin bis zu 8 Dezimalstellen teilbar.
  • Authentische Verifizierung – Es ist nicht möglich, Bitcoin visuell zu identifizieren, da es nicht physisch existiert, jedoch kann man mit fortgeschrittener Software Bitcoin in der Block Chain identifizieren.
  • Speicherung – Bitcoin kann leicht gespeichert werden, und Backup-Methoden wie Cloud-Speicher können verwendet werden, um das Risiko von Verlusten zu reduzieren.
  • Fungibel – Gegenwärtig sind alle Bitcoins gleichwertig.
  • Schwer zu fälschen – Es wird allgemein als fast kryptographisch unmöglich angesehen, einen Bitcoin zu fälschen.
  • Weit verbreitete Verwendung – Das ist die problematischste Eigenschaft, da Bitcoin nur von einer relativ kleinen Anzahl von Websites und Händlern akzeptiert wird.

Regulatorischer Ausblick

Die Behandlung von Bitcoins variiert in verschiedenen Ländern und reicht der Einstufung als Zahlungsmittel über eine Anlageklasse, einen hochsicheren globalen P2P-Informationsaustausch, eine Technologieplattform bis sogar zu einer selbstständigen Startup-Einheit.

Bericht der Europäischen Zentralbank über virtuelle Währungssysteme

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich einen Bericht über digitale Währungen veröffentlicht, in dem sie feststellt, dass diese Währungen Risiken bergen, die möglicherweise eine künftige Regulierung erfordern. Ein Anstieg der Verwendung von virtuellem Geld könnte möglicherweise zu einem Rückgang der Verwendung von „echtem“ Geld führen, was wiederum die Größe der Bilanzen der Zentralbanken und ihre Fähigkeit, die kurzfristigen Zinssätze zu beeinflussen, wesentlich verringern würde – sie könnten nicht in der Lage sein, Mindestreserveanforderungen für virtuelle Währungsregelungen aufzuerlegen. Die Fähigkeit der Zentralbanken, die Preisstabilität zu überwachen und die Kontrolle über die Kreditentwicklungen zu gewährleisten, würde weniger wirksam werden.

Zu den anderen von der EZB hervorgehobenen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen gehört, dass die Zentralbanken nicht länger als Kreditgeber der letzten Instanz agieren könnten, um mögliche Kettenreaktionen aufgrund von Zahlungsvorfällen oder unvorhersehbaren Liquiditätsengpässen zu verhindern. Das Sicherheitsniveau von Bitcoin liegt unter dem von Geschäftsbanken, da letztere den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der laufenden Überwachung unterliegen, um die Ausfallwahrscheinlichkeit zu verringern. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf Bitcoin kein Einlagensicherungssystem.

Die EZB räumt ein, dass der Einsatz virtueller Währungen wie Bitcoin in relativ kurzer Zeit erheblich zugenommen hat, und hält eine Regulierung für notwendig, um die Risiken potenzieller Fehlentwicklungen zu minimieren, die den Ruf des Bankensystems als Ganzes schädigen könnten. Die EZB ist der Ansicht, dass Bitcoin nicht unter die E-Geld-Richtlinie (2009/110 / EG) fallen kann, da es nicht alle in der Richtlinie genannten Kriterien erfüllt. Bitcoin würde auch nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über Zahlungsdienste (82015/2366 EU) fallen, da diese Richtlinie die Ausgabe von elektronischem Geld nicht regelt. Ein möglicher Weg, der von der EZB aufgezeigt wird, besteht darin, dass Eigentümer virtueller Währungsregelungen eine ähnliche Entwicklung durchlaufen wie PayPal, das eine Zulassung als Finanzinstitut beantragt hat. Dies würde verhindern, dass diese Systeme von Kriminellen, Betrügern und Geldwäschern für illegale Zwecke genutzt werden.

Bitcoin in Deutschland: Was ist der Regulierungsstatus von deutschen Bitcoin Gesellschaften?

Wir haben Mandanten kürzlich bei der Klärung der unregulierten Natur des Bitcoin-Geschäfts unterstützt. Da Bitcoin im Rahmen der MiFID nicht als reguliertes Instrument gilt, müssen Unternehmen, die mit Bitcoin Geschäfte tätigen, derzeit keinen Lizenzierungsprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchführen. Allerdings hat das BaFin Bitcoins als Finanzinstrumente anerkannt (s. § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG). Das schnelle Wachstum der Branche dürfte jedoch mittel- bis kurzfristig eine größere Regulierungsaufsicht erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund wird es für Bitcoin-Betreiber wichtig sein, aufsichtsrechtliche Entwicklungen genau zu beobachten, einschließlich des Minings und der Schaffung von Handelsplattformen und Börsen.



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