Blitzer: Rostock, Rövershäger Chaussee, Hö. Wendehammer Petridamm, aR. BAB- 19-Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, sollen Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV.  Sie bekommen erst einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rostock und bei keiner Reaktion etwa 4 Wochen später einen Bußgeldbescheid. Die möglichst frühe Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen das Bußgeld, Punkte oder drohende Fahrverbot ersparen.

Fast immer sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Dieser Blitzer ist mit einem Messbalken (Sensorkopf) ausgestattet, auf welchem sich fünf Sensoren befinden. Drei messen die Helligkeitsprofile der ankommenden Fahrzeuge und zwei deren Abstand. Mittels der Helligkeitsunterschiede wird die Zeit berechnet, die für die eingegebene Messtrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Messmethode hat aber große Schwachstellen. Schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe (Schatten des Autos) können die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen. 

Das Stativ kann während der Messung, wenn auch nur geringfügig, absinken. Sei es durch Erschütterungen, Sogwirkungen oder zu weichen Untergrund. Auch dann ist die Messung verfälscht.

Der Aufbau des Gerätes muss mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage geschehen. Oft geschieht dies nicht und dann ist der Scanwinkel nicht genau genug eingestellt. Auch hat dieses Messgerät bei bestimmten Verkehrssituationen Zusordnungsprobleme zwischen mehreren Fahrzeugen.

Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik diese und noch andere Fehler nachweisen.

Deswegen lässt Rechtsanwalt junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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