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Bodenschutzrecht: Regelungen zur Sicherung der Bodenqualität

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Bodenschutzrecht: Regelungen zur Sicherung der Bodenqualität

Zweck des Bodenschutzrechts

Das Bodenschutzrecht umfasst die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen in Bezug auf den Bodenschutz. Am 01.03.1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten, das sogenannte Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), in Kraft getreten. Das Gesetz dient dazu: 

  • Qualität und Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen,  

  • Schädliche Bodenveränderungen zu verhindern, 

  • Böden, etwaige Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen – wenn nötig – zu sanieren, 

  • Vorsorge gegen nachteilige Entwicklungen zu treffen, 

  • Messwerte zur Überprüfung der Bodenschutzmaßnahmen festzulegen. 

Der Gesetzgeber hat damit – nach Wasser und Luft – auch für den Boden eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, um diesen Lebensraum besser zu schützen. Gemeinsam mit dem untergesetzlichen Regelwerk der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 17.09.1999 sorgt das Bundesbodenschutzgesetz für eine einheitliche Grundlage im Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Gesetze und Verordnungen der Bundesländer ergänzen das Bodenschutzgesetz des Bundes. 

Wen betrifft das Bodenschutzrecht?

Grundsätzlich hat sich jeder so zu verhalten, dass er keine schädliche Bodenveränderungen verursacht. Verpflichtungen, Schäden zu verhindern, zu beheben oder zu melden, haben folgende Personen: 

  • Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, 

  • Grundstückseigentümer, 

  • Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück (z. B. Pächter, Mieter), 

  • Frühere Eigentümer eines Grundstücks. 

In der Regel ist es Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), für den Vollzug des Bodenschutzrechts zu sorgen oder dieses zu überwachen. 

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Geltung und Reichweite des Bodenschutzrechts

Das Bodenschutzrecht hat jedoch nur Geltung, soweit nicht vorrangige Rechtsvorschriften die Einwirkungen auf den Boden regeln, wie etwa das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht, das Immissionsschutzrecht sowie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.  

Weitere einschlägige Bestimmungen neben dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutzverordnung sind das Bau- und Raumordnungsrecht und das Naturschutzrecht. Insbesondere bei der Bauleitplanung gilt der Grundsatz, mit „Grund und Boden […] schonend und sparsam“ umzugehen (§ 1 a Baugesetzbuch). 

Die sogenannte Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13ff.) schreibt vor, dass bei Eingriffen in Natur und Landschaft Kompensationen erfolgen sollen. Sofern sich der Eingriff also nicht vermeiden lässt, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Landschaftspflege vorzunehmen.

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Was regelt das Bodenschutzrecht?

Schädliche Bodenveränderungen sollen mit dem Bodenschutzrecht eingeschränkt oder verhindert werden. Darunter versteht man Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die Gefahren verursachen und erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für Einzelne oder die Allgemeinheit herbeiführen können. Altlasten sind Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder (ab)gelagert worden sind, Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen man mit umweltgefährdenden Stoffen Umgang hatte.

Unter Sanierung fallen alle 

  • Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von Schadstoffen,  

  • Sicherungsmaßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen, 

  • Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der Bodenbeschaffenheit. 

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Welche Ziele ergeben sich aus dem Bodenschutzrecht?

Gesetze und Bestimmungen zum Bodenschutzrecht verfolgen insbesondere diese Ziele: 

  • Gefahrenabwehr 

  • Vorsorgepflicht 

  • Entsiegelung 

  • Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden 

  • Festlegung von Grenzwerten und Anforderungen an den Umgang mit Böden 

  • Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsmaßnahmen 

Europäisches Bodenschutzrecht

Es existiert bislang keine einheitliche europäische Regelung zum Bodenschutz. Bestimmungen zum Bodenschutzrecht finden sich jedoch beispielsweise in der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), in der Abfallrahmenrichtlinie und der REACH-Verordnung.  

Nach der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) müssen Betreiber einer Industrieanlage beispielsweise den Zustand des Bodens und Grundwassers untersuchen und einen Bericht darüber erstellen, bevor sie die Anlage in Betrieb nehmen. Hat sich die Bodenqualität durch den Betrieb der Anlage erheblich verschlechtert, muss der Betreiber den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. So soll verhindert werden, dass Neulasten entstehen.  

2006 hat die EU-Kommission einen offiziellen Vorschlag für eine Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt, um eine weitere Verschlechterung der Bodenqualität zu vermeiden und gleichzeitig die Bodenfunktionen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der Entwurf wurde jedoch 2014 zurückgezogen, da fünf Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – dem Entwurf nicht zugestimmt hatten. 

Green Deal: EU-Bodenschutzstrategie 2030 

Mit der EU-Bodenschutzstrategie 2030 als Bestandteil des European Green Deal hat die EU-Kommission im November 2021 allerdings eine weitreichende Gesetzesinitiative geplant. Der Green Deal reagiert auf den rasch fortschreitenden Klimawandel und existenzielle Umweltschädigungen, die unter anderem auf eine nicht nachhaltige Landnutzung und -bewirtschaftung, auf Übernutzung oder den Eintrag von Schadstoffen zurückzuführen sind.  

Die Wirtschaft hat darin folgende Zielvereinbarungen formuliert: 

  • Bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr auszustoßen 

  • bis 2050 das Netto-Null-Flächenverbrauchziel zu erreichen 

  • das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln 

Die neue Bodenschutzstrategie sieht unter anderem konkrete Maßnahmen vor, um die nachhaltige Bewirtschaftung von Böden sicherzustellen, geschädigte Böden wiederherzustellen, Altlasten zu sanieren, der Wüstenbildung aktiv vorzubeugen sowie Bodenforschung und -überwachung voranzutreiben. 

Internationales Bodenschutzrecht

 Übereinkommen für den Bodenschutz auf internationaler Ebene sind zum Beispiel: 

  • Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen (1994), 

  • Übereinkommen über Erhalt und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt (1992), 

  • Klimarahmenkonvention zu Möglichkeiten der Speicherung und Senkung von Treibhausgasen (1992). 

(THH) 

Foto(s): ©Pexels/Serkan Baraktar

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